21.01.2025 - 15 Informationen und Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 21.01.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Schneiderwind berichtet mit Blick auf die Probleme im „Streiffelder Hof“, dass man dort derzeit intensiv nach der Ursache der Schimmelbildung suche. Parallel hierzu wurde geprüft, ob Asbestbelastungen gegeben seien, was aber nicht der Fall sei.
Der Saal im oberen Stockwerk könne weiterhin genutzt werden; auch könne freitags der Mädchentreff in den oberen Räumen stattfinden.
Bezüglich der städtischen KiTa Villa Kunterbunt teilt Frau Schneiderwind mit, dass um neuen Kita-Jahr 2025/2026 ein Wechsel des Fördermodells stattfinde. Entsprechend des Landesrahmenvertrags nach § 131 SGB IX werde die Stadt Herzogenrath als Träger der Einrichtung das Modell der Zusatzkraft wählen. Dadurch würden mehr Fachkraftstunden aufgebaut. Diese Entscheidung sei bedarfsorientiert auf Grund der Gesamtsituation der Kita-Plätze in der Stadt Herzogenrath getroffen worden.
Des Weiteren führt Frau Schneiderwind aus, dass anlässlich eines Rechtsmittelverfahrens die Rechtskonformität der Satzungsregelung zu den Blockschließtagen der Tagespflegepersonen in den Sommerferien überprüft wurde. Die Regelung in einer Satzung sei nicht vom materiellen Recht gedeckt und demnach unzulässig. Die Auflage und die Kürzung aus § 16 Abs. 7 werde nicht mehr angewandt, da sie nicht mit geltendem Recht im Einklang stehe. Die Satzung werde überarbeitet und in der Junisitzung dem JHA vorgelegt. Ein Inkrafttreten der überarbeiteten Satzung werde zum 01.01.2026 möglich sein.
Nach wie vor sei die Verwaltung gehalten die Schließzeiten in Tagespflege parallel zu den Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen für Eltern durchführbar zu machen. Eine Kindertagespflegeperson habe nur Anspruch auf die laufende Geldleitung in der Höhe, in der das Kind tatsächlich die Leistung in Anspruch nehme. Es sei zu prüfen, welche Auswirkung die Verschiebung der Schließtage auf die laufende Vertretung in der Tagespflege habe und demzufolge zusätzliche Personalkosten einzuplanen seien.
2025 werde ein Probelauf durchgeführt um zu sehen, welche Auswirkungen die Regelung auf die anzumeldenden Schließtage hat.
Herr Urmes berichtet bezüglich der Entwicklung im Kindesschutz, dass sich die schon in 2024 dem Ausschuss fortwährend berichtete schwierige Entwicklung im einzelfallbezogenen Kindesschutz auch in der Gesamtbetrachtung des Jahres 2024 wiederfindet. In 2024 lagen 163 zu überprüfende Meldungen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB vor. Bei allen Meldungen wurde eine dezidierte Gefährdungseinschätzung für alle 314 betroffenen Kinder vorgenommen.
Damit hat sich die Zahl der Kindeswohlgefährdungen auf einem hohen Niveau stabilisiert (Steigerung 2021 bis 2023 um 122 %, Rückgang von 2023 bis 2024 um lediglich 5,7 % und aktuell -Januar 2025- wieder mit quantitativ wie qualitativ erheblich herausforderndem Geschehen im Kindesschutz).
Herr Urmes führt weiter aus, dass die Landesaufnahmequote der UMA (unbegleitete minderjährige Ausländer) stark gestiegen seien. Für die Stadt Herzogenrath lag diese Anfang 2022 noch bei 12, aktuell liege sie nunmehr bei 30 UMA. Die Aufnahmequote ist zudem zum jetzigen Zeitpunkt zu 100 % erfüllt. Festzustellen sei eine Verschiebung bzgl. der Herkunftsstaaten: lag der Herkunftsschwerpunkt 2023 noch bei Syrien und Afghanistan, habe sich dieser zwischenzeitlich zur Ukraine hin verschoben. Alle aufgenommenen UMA seien durch das Jugendamt gut versorgt und betreut.
Frau Breuer berichtet zur tagesaktuellen Versorgungssituation gemäß KIVAN-Anmeldungen:
Ü3-Kinder: 11 freie Plätze und 4 Inklusionsplätze
u3-Kinder: 15 freie Plätze, 8 unbefriedigte Bedarfe
Tagespflegeplätze: 21 Bedarfe
Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre sei sie zuversichtlich, zum Beginn des Kindergartenjahres von einer bedarfsdeckenden Versorgungslage ausgehen zu können.
Herr Michels teilt mit, dass im Zusammenhang mit der 500-Jahrfeier im Stadtteil Kohlscheid durch das Planungskomitee 35.000 € für die Jugendarbeit gespendet worden seien. Dieses Geld wird zurzeit durch die Bürgerstiftung verwaltet und ist für die Gestaltung des Außenbereiches des Jugendtreffs im Bürgerhaus (JiB) vorgesehen. Zudem sei auch den Fördervereinen der Schulen und den KiTas in Kohlscheid jeweils 500,- € gespendet worden.
Herr Barth äußert zunächst bezugnehmend auf die entsprechenden Ausführungen der Verwaltung seine Erwartung, dass zum Thema „Streiffelder Hof“ in der kommenden Sitzung inhaltlich beraten werden könne und formuliert ansonsten folgende Fragen:
Auf die Frage nach dem Sachstand bzgl. der beauftragten Erarbeitung von Vergabekriterien für den Abenteuerspielplatz mit dem Vorrang für Herzogenrather Verbände, Vereine, Schulen, Kindertagesstätten etc. vor privaten Nutzungen erklärt die Verwaltung, dass dies in Bearbeitung sei, sich aber aufgrund zahlreicher Aspekte, die es zu berücksichtigen gelte, etwas zeitintensiver gestalte.
Anschließend berichtet Herr Barth von einer Mutter, die Ihre Bedarfsmeldung zur Kindertagesbetreuung mit drei priorisierten Einrichtungen über KIVAN abgegeben habe, von allen dreien aber abgelehnt worden sei, weil dort keine U2-Plätze vorgehalten werden. Statt eines Platzes in einer Einrichtung sei der Mutter dann lediglich ein Tagespflegeplatz angeboten worden. Dies sei aus seiner Sicht unglücklich.
Frau Breuer erklärt, dass die Verwaltung immer versucht, den Wünschen der Eltern möglichst gerecht zu werden, dies aber nicht in jedem Einzelfall möglich sei. Insbesondere strebe die Verwaltung an, wohnungsnah zu vermitteln. Laut Rechtsprechung sei zur Erfüllung des Rechtsanspruchs zwar eine „Anreise“ von 30 Minuten zumutbar; ein solches Angebot sei aber in den seltensten Fällen zur Zufriedenheit der Eltern. Sofern also – insbesondere für u3-Kinder - in einem Sozialraum/Stadtteil kein Platz in einer Einrichtung angeboten werden kann, sei die Tagespflege häufig die praktikablere Alternative.
Herr Riegel verweist mit Blick auf eventuelle Versorgungsprobleme auf den seinerzeitigen Antrag der FDP-Fraktion bezüglich der Einrichtung einer grenzübergreifenden zweisprachigen Kindertagesstätte. Ebenso könne evtl. auch geprüft werden, ob es in der niederländischen Kinderbetreuung Überkapazitäten gebe, die durch Herzogenrather Kinder genutzt werden könnten.
Frau Wallraff erklärt, dass sich die Verwaltung aus Anlass des angesprochenen FDP-Antrags gemeinsam mit Kolleg:innen aus Kerkrade seinerzeit intensiv mit dem Thema befasst habe und sich herausstellte, dass eine Kooperation aufgrund der unterschiedlichen Rechtslagen und starken Unterschieden im Betreuungssystem zumindest zum heutigen Zeitpunkt als unrealisierbar erscheine.
Des Weiteren verweist Herr Riegel auf den bevorstehenden OGS-Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027 und erkundigt sich nach dem Sachstand.
Frau Wallraff berichtet, dass die Verwaltung und eine institutionenübergreifende Steuerungsgruppe intensiv an dem Thema arbeite.
Schließlich verweist Herr Riegel auf einen das Kindergartenjahr vor der Einschulung überschreitenden Betreuungsanspruch ab dem 01.08.2025, also zwischen Ende des Kindergartenjahres und dem Einschulungszeitpunkt, und erkundigt sich, wie sich hierzu die tatsächliche Versorgungslage darstelle. Darüber hinaus interessiere ihn auch, ob die Kindertagesstätten bzw. die Verwaltung die betroffenen Eltern – wie vorgeschrieben – regelmäßig darauf hinweise, dass ein solcher Rechtsanspruch bestehe.
Frau Wallraff sagt die Beantwortung dieser Frage in der Niederschrift zu.
Ausführungen in der Niederschrift:
Nach § 24 Abs. 3 haben Kinder bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Gemäß § 7 Abs. 1 Schulgesetz NRW ist Tag des Schuleintritts formal der 01.08. eines Jahres. Der „formale“ Beginn des Schuljahres deckt sich allerdings nicht mit dem tatsächlichen Beginn, der Jahr für Jahr nach den jeweils unterschiedlich festgelegten Sommerferien beginnt. Nach dem Wortlaut des § 24 SGB VIII besteht ein Betreuungsanspruch „bis zum Schuleintritt“, also bis zum ersten Schultag. Sofern Eltern einen Betreuungsvertrag bis zum 31.07. des Einschuljahres abgeschlossen haben, entsteht eine Betreuungslücke. Gemäß § 3b Satz 1 KiBiz sind Eltern grundsätzlich gehalten, dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gegenüber ihren Bedarf spätestens 6 Monate vor Inanspruchnahme anzumelden. Ob die Einrichtungen die Eltern explizit auf diese Möglichkeit hinweisen, ist nicht bekannt. Aus diesem Grund ist nunmehr vorgesehen, die Einrichtungen in dieser Hinsicht anzuschreiben mit der Bitte, auf diese Regelung hinzuweisen. Zudem soll der Jugendamtselternbeirat ebenfalls diesbezüglich informiert werden. So ist es möglich, frühzeitig den tatsächlichen Bedarf zu erheben und entsprechend erforderliche Maßnahmen einzuleiten. Es wird dann zu prüfen sein, in wieweit die Bedarfe im Rahmen der Schulen oder Kindertageseinrichtungen gedeckt werden können.
Eine rechtliche Verpflichtung besteht allerdings nicht, die Eltern darauf hinzuweisen, wenn in § 24 SGB VII Abs. 5 ausgeführt wird:
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihnen beauftragten Stellen sind verpflichtet, Eltern oder Elternteile, die Leistungen nach den Absätzen 1 bis 4 in Anspruch nehmen wollen, über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich … zu beraten.“ Aus dem Wortlaut folgt, dass Eltern zunächst ihren Bedarf formulieren müssen und daraus ein Anspruch auf Beratung und zur Verfügung-Stellung eines Platzes abzuleiten ist. Gleichwohl hält die Verwaltung im Sinne der Eltern eine frühzeitige Information für sinnvoll.