06.02.2025 - 5 Erweiterung Förderrichtlinie der Stadt Herzogenrat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Klima- und Umweltschutzausschuss
- Datum:
- Do., 06.02.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kuklik bedankt sich für die Erweiterung der Förderrichtlinie. Er befürchtet, dass durch eine hohe Förderquote die Fördermittel schnell ausgeschöpft sein werden. Für die Förderung der E-Roller sei laut der Richtlinie ein Führerschein notwendig. Er vermutet deshalb, dass es sich hier um E-Mopeds handelt und nicht um die E-Scooter / Tretroller. Er schlägt vor, bei E-Mopeds von einer Förderung abzusehen. Es handle sich um Kraftfahrzeuge, für die die Förderung keine Aufgabe der Stadt sei.
Daher würde er diesen Punkt streichen und für die kleineren Roller die Fördersumme auf einen kleineren Betrag, z.B. 50 € begrenzen.
Weiterhin regt er an, die Höhe der Fördersumme der Vorgartenbegrünung zu senken, da mit dem aktuellen Vorschlag Vorgärten mit bis zu 60 m² Größe, also sehr große Grundstücke, gefördert werden können. Mit einer Summe von 1.000 € könnten immer noch 40m² große Vorgärten gefördert werden.
Bei den Heizungsthermostaten geht er davon aus, dass die Förderung sowohl von Mietern als auch von Vermietern beantragt werden kann.
Ansonsten würde man die Förderung so mittragen, da dies genau der richtige Weg sei.
Herr Prast stimmt Herrn Kuklik bezüglich der E-Roller zu. Hier sei weniger mehr. Bei den Vorgärten würde er die vorgeschlagene Summe belassen, da die Umgestaltung eines Vorgartens kostspielig ist. Motorräder, Roller und die kleinen Tretroller würde er entfernen. Es sei nicht nötig, dass die Stadt diese fördert. Die UBL-Fraktion wird dem Beschluss zustimmen.
Herr Lieder erläutert, dass der Begriff E-Roller sehr missverständlich ist. Deshalb habe man die Umschreibung zu den Führerscheinklassen eingebaut. Dadurch wären die Scooter ausgeschlossen. Es gehe um Mopeds, die den PKW-Verkehr ersetzen würden. Dies sei die Intention. Für E-Roller würde es keine Förderung geben.
Bezüglich der Thermostate stimmt Herr Lieder zu, dass Mieter und Vermieter einen Antrag stellen können.
Zu der Anregung, die Fördersumme für die Vorgärten zu senken, schlägt er im Gegenzug vor, die Förderquote pro Quadratmeter zu erhöhen. Die Summe könnte auf 1.200 €, dafür die Quote auf 40 € / m² gesetzt werden.
Herr Herff erläutert, dass die im Haushalt eingestellten Fördermittel in Höhe von 37.000 € im Jahr 2024 nur zu 50 % ausgeschöpft wurden. Daher ist geplant, die Bewerbung zu verbessern. Die Antragstellung sei sehr niedrigschwellig. Ziel sei, dass die Fördermittel ausgeschöpft werden. Daher habe man das Angebot ausgeweitet und die Summen in dieser Form gewählt. In einem Jahr könne man dann den Erfolg der Richtlinie evaluieren.
Frau Sobczyk erläutert, dass sich die CDU-Fraktion dem Beschluss anschließt. Die Vorschläge von Herrn Lieder und die Ergänzungen seien vernünftig. Dies sollte nun in einen vernünftigen Beschlussvorschlag gefasst werden.
Herr Willkomm äußert aufgrund der aktuellen Haushaltslage Kritik an der Förderung. Mit der Förderung von Lastenrädern oder E-Scootern, für die 2.000 – 3.000 € ausgegeben werden, werden diejenigen gefördert, die die 300 € Förderung eh schon haben. Die Heizungsthermostate seien durchaus sinnvoll. Damit könne man Energie sparen. Die großen Investitionen würde die FDP-Fraktion nicht fördern.
Herr Mathieu verweist zu der Förderung der Heizungsanlagen mit regenerativen Energien und der Blockheizkraftwerke auf die kommunale Wärmeplanung. Diese liefere demnächst die Möglichkeit, Fernwärme oder Kalte Fernwärme zu nutzen. Es sollte bereits jetzt etwas aufgenommen werden, was die Attraktivität dessen fördert, um die Nachfrage zu fördern, bevor es die Möglichkeit gibt, auf das Wärmenetz zuzugreifen. Außerdem regt er für die Bewerbung der Fördermittel an, auf anderweitige Förderprogramme hinzuweisen.
Herr Prast kann die Erläuterungen von Herrn Herff nachvollziehen. Er möchte wissen, wie man die Bewerbung angehen möchte. Alle Menschen in der Stadt sollen darauf Zugriff haben.
Herr Herff antwortet, dass eine Broschüre digital und ausgedruckt veröffentlicht wird. Die Klima-Kampagne der Stadt startet am 5. April, womit das Thema in der Stadt generell mehr beworben wird. Die Abteilung 61.3 befinde sich in der Albert-Steiner-Straße 25a. Vor den Räumlichkeiten gebe es zwei Schottervorgärten. Der eine wird so belassen, der andere wird naturnah umgestaltet. Hinweisschilder zur Förderung mit einem QR-Code und einem Hinweis auf die Verwaltung werden dort angebracht.
Herr Kuklik begrüßt den Vorschlag von Herrn Lieder zur Anpassung der Fördersummen der Vorgartenförderung. Zu den anderen Punkten müsse man sich einigen, ob diese gestrichen oder belassen werden. Dies solle der Vorsitzende abfragen und in einem Beschlussvorschlag zur Abstimmung geben.
Herr Lauscher kann die Anmerkungen von Herrn Mathieu nachvollziehen. Er glaubt, dass es als Hinweis an die Verwaltung ausreicht und der Beschlussvorschlag nicht geändert werden muss.
Herr Türck-Hövener schlägt vor, die E-Roller zu streichen und den Rest so anzupassen.
Herr Hünefeld vernimmt für den konsensfähigen Beschluss, dass die E-Roller ersatzlos gestrichen werden. Zu den Vorgärten wird sich auf eine Fördersumme von 1.000 €, bei einer Förderquote von 30 € pro Quadratmeter geeinigt.
Herr Temming erläutert, dass man die Ziele grundsätzlich mitträgt, aber aufgrund der Haushaltslage dagegen stimmt.
Herr Mingers weist darauf hin, dass der Beschluss dahingehend angepasst werden muss, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Änderungen einzuarbeiten und für den Stadtrat die entsprechende Richtlinie vorzulegen.
Herr Hünefeld schlägt folgenden geänderten Beschlussvorschlag vor:
„Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Förderung für die E-Roller zu streichen und die Förderung für die Vorgärtensanierung auf 30 € pro Quadratmeter, bei einer Höchstfördersumme von 1.000 €, anzupassen und empfiehlt dem Stadtrat, die Aktualisierung der Förderrichtlinie zu beschließen.“
Beschluss
Beschluss:
Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Förderung für die E-Roller zu streichen und die Förderung für die Vorgärtensanierung auf 30 € pro Quadratmeter, bei einer Höchstfördersumme von 1.000 €, anzupassen und empfiehlt dem Stadtrat, die Aktualisierung der Förderrichtlinie zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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