06.02.2025 - 6 Anpassung sozialer Einrichtungen an Folgen des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Willkomm erläutert, dass die FDP-Fraktion die Inanspruchnahme von Fördermitteln grundsätzlich befürwortet. Die Vorlage sei jedoch zu dünn. Es fehlen Informationen zu den konkreten Maßnahmen, die gefördert werden sollen. Er weist darauf hin, dass die Verwaltung mehrfach angekündigt hat, dass der Haushalt auch in 2026 problematisch sein wird. Da müsse man auch über 200.000 € nachdenken.

 

Herr Kuklik erläutert, dass die SPD-Fraktion das Vorhaben auch begrüßt. Er bittet um konkrete Beispiele zu den Ideen.

 

Herr Herff erläutert, dass gemeinsam mit Frau Schneiderwind (Jugendamt) und Thomas Hendriks (Schulamt) beschlossen wurde, dass man alle 14 Schulen, 5 KITAs und 2 Jugendtreffs angehen möchte. Für den Antrag war ein Fragebogen auszufüllen und einzureichen. Im ersten Schritt soll für jede Einrichtung ein Konzept erarbeitet werden. Dieses Konzept betrifft bauliche Maßnahmen, aber auch die Schulung und Sensibilisierung des Personals. Dieses Konzept ist Grundlage für die zweite Förderphase, in der bauliche Maßnahmen, wie Weißanstrich der Fassaden, Gründächer, Beschattung von Schulhöfen gefördert werden. Herrn Herff sei eine direkte Umsetzung lieber, doch ohne die Konzepterstellung sei die Förderung der Maßnahmen nicht möglich. Ende Februar sei mit einer Antwort auf die Antragstellung zu rechnen. Er befürwortet das Vorhaben, da das Geld für die Förderung der baulichen Maßnahmen gut investiert ist, da diese schnell teuer werden und die Förderquote hoch ist. Die Schulung des Personals sei nicht minder wichtig.

 

Herr Prast erläutert, dass die UBL-Fraktion dem Beschluss zustimmen wird und das Vorhaben befürwortet. Er fragt, wie der Eigenanteil von 195.000 € finanziert werden soll. Er fragt nach dem Stand zum Hitzeschutzplan für die Stadt.

 

Herr Herff antwortet, dass der Projektzeitraum im Jahr 2026 ist. Man habe mit dem Verwaltungsvorstand gesprochen, das Geld in den Haushalt einzustellen. Es gebe schlicht keine andere Möglichkeit.

Die Beauftragung eines umfassenden Hitzeaktionsplanes liegt derzeit bei der Örtlichen Rechnungsprüfung. Mehr könne er derzeit noch nicht sagen.

 

Frau Sobczyk befürwortet das Vorhaben grundsätzlich. Es stelle sich jedoch die Frage, wo das Geld herkommen soll. Es handle sich um eine freiwillige Ausgabe. Die CDU-Fraktion wird sich dem Beschlussvorschlag deshalb nicht anschließen.

 

Herr Mathieu geht davon aus, dass der Hitzeschutzplan ausschließt, dass alter Baumbestand auf Schulgeländen gefällt wird und stellt dies zur Frage.

 

Herr Herff antwortet, dass die Beauftragung über eine Auftragserweiterung an ICM gehen soll, die auch die Klima- und Umweltschutzstrategie erarbeitet. Zu Inhalten könne er derzeit nichts sagen, dies würde er im nächsten Ausschuss vorstellen. Er bittet zu berücksichtigen, dass man für die Stadt Herzogenrath immer vom „worst case“ ausgegangen ist. Es sei jedoch davon auszugehen, dass nicht für alle Einrichtungen eine Förderung bewilligt wird. Laut der Klimakarte für Herzogenrath sei man teilweise im gelben oder roten Bereich.

Herr Herff geht davon aus, dass die Einrichtungen im gelben Bereich nicht gefördert werden. Man habe diese jedoch nicht von Beginn an ausschließen wollen. Wenn alle Einrichtungen gefördert werden, läge der Eigenanteil bei ca. 200.000 €. Anfang März könne er darüber informieren, wie viele Einrichtungen gefördert werden. Wenn es nur fünf sind, wäre die Summe natürlich deutlich kleiner.

 

Herr Türck-Hövener führt aus, dass er im letzten Jahr bei allen Schulen war. Die Themen Hitze, Sonnenschutz an Fenstern, Gestaltung von Schulhöfen, Entsiegelungen, Bepflanzungen und Begrünungen seien wichtig. Man habe in den letzten Jahren versucht, dies aus dem Haushalt zu stemmen. Das habe in vielen Fällen nicht funktioniert, da kein Geld da war. Er freut sich sehr über die Fördermöglichkeit, die bis zu 80 % der Kosten fördert.

 

Herr Willkomm fragt, wie zeitkritisch das Thema ist. Die FDP habe noch Beratungsbedarf. Man sei grundsätzlich nicht dagegen, brauche jedoch eine andere Entscheidungsgrundlage.

 

Herr Herff antwortet, dass man gerne über die Bescheide berichten kann, die Ende Februar eintreffen. Dann gebe es konkrete Zahlen, mit denen man agieren könne. Die Mittelanmeldungen könnten auch im nächsten Ausschuss beschlossen werden.

 

Herr Lieder weist darauf hin, dass es bei dieser Vorlage um die öffentlichen Liegenschaften geht, bei der Hitzeanpassung um die gesamte Stadt.

 

Herr Lauscher schlägt vor, den zweiten Satz im Beschlussvorschlag zu streichen und diesen zu beschließen, wenn man wisse, über welche Summe man spricht.

 

Herr Türck-Hövener schlägt vor, dass in der nächsten Sitzung über die Höhe der möglichen Fördermittel informiert wird und sich über die weitere Vorgehensweise Gedanken gemacht werden.

 

Herr Mingers erläutert, dass es bei der Antragstellung von Fördergeldern immer wieder zu der Problematik kommt, dass man nicht weiß, ob die Fördermittel bewilligt werden, im Antrag jedoch schon testieren muss, dass die Gelder, im Falle einer Förderung, im Haushalt vorgesehen sind. Man würde im Haushalt natürlich entsprechende Sicherungsinstrumente einbauen, dass die Mittel nur fließen, wenn entsprechende Förderbescheide vorliegen.

 

Herr Herff führt aus, dass die Frist zur Einreichung der Förderanträge am 12. Dezember 2024 war und das Förderfenster drei Monate geöffnet war. Die Verwaltung werde natürlich immer aufgefordert Förderprogramme anzugehen, um den Haushalt zu entlasten. Dies sei wichtig. Es bestehe ein grundsätzliches Problem zwischen den Förderprogrammen und dem Verwaltungsrhythmus.

 

Hierzu entwickelt sich eine lebhafte Debatte.

 

Herr Herff bringt sein Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass der Klima- und Umweltschutz immer noch keine kommunale Pflichtaufgabe ist. Er erinnert, dass 2019 der Klimanotstand ausgerufen wurde. Herr Herff wirbt dafür, den Beschluss so zu fassen, habe jedoch Verständnis für alle Argumente, die genannt worden sind. Man habe den Klimanotstand ausgerufen, sei nun personell und strukturell anders aufgestellt, als in der Vergangenheit. Herr Herff sagt, dass erwartet wird, dass solche Programme bedient werden und innovative oder andere Lösungen gefunden werden.

 

Herr Türck-Hövener richtet sich an Frau Gülpen als Vorsitzende des ABI mit der Bitte zu erläutern, wie dort der parlamentarische Ablauf Schulbedarf / Finanzierung geregelt ist.

 

Frau Gülpen berichtet, dass der Fachausschuss den Beschluss, z.B. über den Ausbau einer Schule, von der fachlichen Seite betrachtet und an der Stelle als notwendig ansieht. Das Geld wird, genau wie der Ausbau, an den zuständigen Fachausschuss verwiesen: Der Ausbau an den Ausschuss für Hochbau und Gebäudemanagement und die Bereitstellung der Mittel an den Haupt- und Finanzausschuss. Wichtig sei, dass die Sache beschlossen und vom Fachausschuss als richtig und umsetzungswürdig beurteilt ist. Die Finanzierung würde durch den Haupt- und Finanzausschuss oder Rat beschlossen. Der erste Satz des Beschlussvorschlags sei vollkommen unstrittig. Alle Redner haben dem zugestimmt. Frau Gülpen schlägt vor, dass dem fachlichen Teil des Beschlussvorschlags zugestimmt wird und der Finanzierungswunsch an den Haupt- und Finanzausschuss übergeht. Am 25. Februar würde der Rat das nächste Mal tagen. Dieser könne den Beschluss an sich ziehen. Wenn die Zahlen dann vorliegen, könne man zahlenbasiert darüber entscheiden. Die Stadt braucht das Geld und die Einrichtungen brauchen die Umsetzung der Maßnahmen.

 

Herr Türck-Hövener bedankt sich für die Antwort. Er liest den zweiten Satz des Beschlussvorschlags vor: „Er ersucht den Haushaltssatzungsgeber, die finanziellen Mittel für den Haushalt 2026 zu beschließen.“ Herr Türck-Hövener schlussfolgert, dass man im Grund  nicht weit auseinander ist.

 

Herr Mingers weist darauf hin, dass der Haushaltssatzungsgeber der neu gewählte Rat im nächsten Jahr ist. Es gehe um die Einstellung der Mittel in den Haushalt 2026. Der Haupt- und Finanzausschuss und der Rat können jetzt nicht darüber entscheiden. Wenn Fördermittel vorliegen, ist es in der Gemeindehaushaltsverordnung so geregelt, dass diese in den Haushalt eingebracht werden können, selbst wenn es sich nicht um eine Pflichtaufgabe handelt.

 

Herr Kuklik stimmt Herrn Türck-Hövener zu.

 

Frau Sobczyk ist einverstanden, dass über den ursprünglichen Beschlussvorschlag abgestimmt wird.

 

Es wird über den ursprünglichen Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Der Klima- und Umweltschutzausschuss begrüßt die Einreichung von Förderanträgen zur Anpassung sozialer Einrichtungen an die Folgen des Klimawandels.

 

Er ersucht den Haushaltssatzungsgeber, die finanziellen Mittel für den Haushalt 2026 zu beschließen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0