06.02.2025 - 8 Leitlinien Bürgerenergie - aktueller Sachstand
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Klima- und Umweltschutzausschuss
- Datum:
- Do., 06.02.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Prast bittet um die Ergebnisse des Austauschtermins vom 13.01.2025.
Antwort der Verwaltung:
Änderungen am FNP und B-Plan mit Leistungen des Vorhabenträgers zu verknüpfen, die nicht unmittelbar im Sachzusammenhang zueinander stehen, ist äußerst problematisch. In ein Verfahren zur isolierten Positivplanung sollten keine Bedingungen zur wirtschaftlichen Beteiligung einfließen. Auch die Verknüpfung an Vorteile direkt für BürgerInnen, Stiftungen o.Ä. ist nicht zulässig. Wünsche und Erwartungen können natürlich artikuliert werden. Es obliegt dann dem Vorhabenträger, inwieweit er auf Beteiligungsoptionen eingeht.
Die Mindestbeteiligung liegt bei 0,2 ct/kWh an die Kommune und der Möglichkeit eines Nachrangdarlehens über 90.000€/MW für BürgerInnen.
In dem Termin am 13.01.2025 wurde sich darauf verständigt, dass Herr Dr. Pauli, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kontakt zum Kreis Steinfurt (ähnliche Herangehensweise bei der Windenergieanlagenplanung) aufnimmt. Daraufhin leitet er Handlungsoptionen ab und erstellt eine abschließende Stellungnahme.