06.02.2025 - 9 Grenzüberschreitende Wärmeverbringun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Prast begrüßt den grenzüberschreitenden Interreg-Antrag. Er möchte wissen, wer, neben dem ansässigen Hersteller von Glas, in Herzogenrath Wärme liefert. Außerdem möchte er wissen, ob genug Wärme für alle beteiligten Städte vorhanden ist.

 

Herr Türck-Hövener antwortet, dass diese Frage im Moment noch nicht abschließend zu beantworten ist. Derzeit sei man in der Phase der Grundlagenermittlung im Bereich der kommunalen Wärmeplanung. Der angesprochene Hersteller sei beteiligt. Man denke auch über die Verwendung der Abwärme von Grubenwasser nach. Man wisse am Ende des Tages noch nicht genau, wo die Wärme herkommt, es gebe aber verschiedenste Quellen.

 

Herr Derißen verlässt gegen 19:14 Uhr den Raum.

Frau Valverde verlässt gegen 19:15 Uhr den Raum.

 

Herr Prast möchte wissen, ob es sich um Grubenwasser von der Grube Adolf handelt.

 

Herr Herff möchte dazu unter „Informationen und Anfragen“ antworten.

 

Herr Willkomm möchte wissen, wer an der Finanzierung beteiligt ist und ob die Stadt Herzogenrath die Kosten alleine trägt.

 

Herr Herff antwortet, dass am 12. oder 13. Februar 2025 entschieden wird, ob der Step 1 abgeschlossen ist. Anschließend gehe es an die genaue Definition der Arbeitspakete. Derzeit wird von einem Projektvolumen von 3,6 Mio. Euro ausgegangen. Der Eigenanteil der Stadt Herzogenrath sei mit ca. 60.000 € verschwindend gering. Dies habe damit zu tun, dass durch den Förderantrag im Wesentlichen nur Personal gefördert wird und die Stadt Herzogenrath nur bei einem der Arbeitspakete in der finanziellen Verantwortung ist. Für die Stadt sehr interessant sei die Universität Maastricht als Projektpartner, die den Wärmehandel über die Grenzen der Länder hinaus rechtlich einschätzt. Weiterhin beteiligt sei das belgische Institut VITO der Universität Hasselt. Durch eine Infoveranstaltung im Energyville in Genk, wo dieses Konsortium sich bereits vorgestellt hat, sei man auf das Thema aufmerksam geworden. So könnte man auf die Schnittstellen zwischen den einzelnen Wärmeplanungen schauen. Diesen Mehrwert erhoffe man sich aus dem Programm. Am 18. Februar 2025 sei das nächste Treffen. Am Ende der Phase 2 müsse genau festgelegt werden, wer welche Kosten der Arbeitspakete übernimmt.

 

Ergänzung der Verwaltung:

 

Für eine Projektförderung im Rahmen des Interreg-Programms muss ein zweistufiges Antragsverfahren durchlaufen werden. Der erste Schritt (Step 1) umfasste die Erstellung einer noch recht groben Projektskizze mit Arbeitsplan und Budgetplanung. Diese Skizze wurde Ende November 2024 eingereicht. Mit Schreiben vom 13. Februar 2025 teilte die zuständige Förderbehörde dem Projektkonsortium mit, dass die Projektbewerbung im ersten Schritt erfolgreich war. Dem schließt sich nun im zweiten Schritt (Step 2) die Ausarbeitung eines Vollantrags mit detaillierter Arbeitspaketplanung und Kostenberechnung an. Dieser Vollantrag ist bis spätestens zum 24. April 2025 einzureichen. Das Konsortium wird bei der Erstellung des Antrags von der Firma Grants Europe unterstützt, die auf den Bereich von EU-Förderanträgen spezialisiert ist.

 

Herr Derißen betritt den Raum gegen 19:17 Uhr.

Frau Valverde betritt den Raum gegen 19:18 Uhr.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Klima- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, wie folgt zu entscheiden:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Falle der Bewilligung der 1. Phase (Step 1) des Interreg-Förderantrags die 2. Phase (Step 2) des Förderantrages voranzutreiben und zu beantragen. Die für die Beteiligung am Projekt zur Entwicklung eines neuen grenzüberschreitenden Fernwärmenetzes benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 61.306,17 € werden für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0