25.02.2025 - 2 Einwohnerfragestunde gemäß § 48 GO NRW in Verbi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Rat der Stadt Herzogenrath
- Datum:
- Di., 25.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:28
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Bürgermeister Dr. Fadavian beantwortet Fragen eines Einwohners zu den Themen Bürgerhaushalt und Public-Private Partnership.
Die Anfrage eines weiteren Einwohners zu eventuell asbesthaltigen Decken in der Turnhalle des Gymnasiums wird laut Herrn Türck-Hövener im Protokoll beantwortet.
Hinweis der Verwaltung:
Für die Dreifachturnhalle Bardenbergerstraße liegt aktuell kein Schadstoffkataster vor. Da die Turnhalle zur gleichen Zeit wie die Schule gebaut wurde, ist davon auszugehen, dass hier die gleiche Belastung vorliegt. Laut dem Untersuchungsbericht der Schule wurden Asbest-Belastungen von LITAFLEX-Dichtmassen in Gebäudedehnfugen nachgewiesen. Die Fugen sind weitestgehend verschlossen, so dass eine Faserfreisetzung hier nicht möglich ist. Nach Asbestrichtlinie NRW wird die Sanierungsdringlichkeit für die Asbesthaltigen Schaumstoffe in Trennfugen des Gymnasiums Herzogenrath in die Dringlichkeitsstufe II eingestuft. Damit besteht kein unmittelbarer Sanierungsbedarf; mittelfristig ist eine Neubewertung erforderlich. Untersuchungen zum Nachweis von asbesthaltigen Putz- und Spachtelmassen wurden als Orientierende Erstuntersuchung (OTE) nach dem GSS-VDI-Diskussionspapier durchgeführt.
Die Probenahmestellen wurden nach dem Zufallsprinzip und gezielt an besonderen Verdachtsstellen ausgesucht. Nach diesen orientierenden Untersuchungen ergeben sich in dem Gebäude keine Hinweise auf Belastungen von Putz- und Spachtelmassen durch Asbestfasern. Nutzungseinschränkungen ergeben sich damit bislang nicht.
PCB-Untersuchungen verschiedener verdächtiger Materialen und von Raumluftproben ergaben unauffällige Gehalte, sodass im Gebäude keine relevanten PCB-Belastungen erkennbar sind.
Im Gebäude wurden Künstliche Mineralfasern in Deckenisolierungen nachgewiesen, die als krebserzeugend der Kategorie 1B zuzuordnen sind. Eine gesetzliche Ausbauverpflichtung besteht nicht, jedoch sollte der Rieselschutz sichergestellt sein. Hölzer der Fensterrahmen des Gebäudes weisen Belastungen durch die Holzschutzmittel PCP, Lindan und teilweise Dichlofluanid auf. Orientierende Raumluftmessungen zeigen keine relevanten Raumluftbelastungen durch PCP, aber leicht erhöhte Raumluftgehalte an Lindan infolge des Holzschutzmittel-Einsatzes an. Richtwerte werden nicht überschritten, so dass keine gesundheitsrelevanten Raumluftgehalte an Holzschutzmitteln feststellbar waren.