21.02.2019 - 5 Fortschreibung der Bedarfsplanung "Förderung vo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Vor Eintritt in die Beratung verweist der Ausschussvorsitzende auf die Tischvorlage bezüglich des Austauschs der Seiten 15 und 16 der Anlage Jugendhilfeplanung.

Herr Krott weist ergänzend darauf hin, dass  im vierten Absatz auf Seite 3/5 der Vorlage die angegebene Platzzahl r das Kindergartenjahr 2019/2020 auf 1.555 Plätze zu korrigieren sei

 

Frau Prast lobt die detaillierte Darstellung der Planung und hebt mit Blick darauf, dass Eltern nachträgliche Platzangebote abgelehnt haben, hervor, dass bei der Bedarfsplanung zwingend das Wunsch und Wahlrecht der Eltern zu berücksichtigen sei, so dass Eltern auch echte Wahlmöglichkeiten offeriert werden. Des Weiteren bittet Sie die Verwaltung

 

-          die Altersbezeichnung 0,4 Jahre,

-          die seitens der Verwaltung vorgesehenen Maßnahmen zur Bedarfsdeckung in Herzogenrath Mitte zu erläutern sowie

-          um einen kurzen Sachstandsbericht bezüglich der Neubaugebiete

 

Herr Fischer merkt an,  dass in der Planung verstärkt Gruppenüberschreitungen ausgewiesen werden, die zwar möglicherweise nicht vermeidbar waren; innerhalb seiner Fraktion werde jedoch Wert darauf gelegt, dass es sich hierbei nicht um eine Dauerlösung handle.

 

Herr Philippengracht erläutert, dass die Entwicklung von Wohn- und Neubaugebieten eine im Rahmen der Planung schwierige Frage darstelle. Vorliegend habe die Verwaltung auf die Meldungen des A 61 zurückgegriffen. Einzuräumen sei, dass sich in Bezug auf die Neubaugebiete An der Herrenstraße und Am Maar Ungenauigkeiten ergeben, die aber am Gesamtergebnis nichts ändern. Es bestehe ein Bedarf in den Stadtteilen Kohlscheid und Merkstein für jeweils eine fünfzügige Kindertageseinrichtung, der auch befriedigt werden müsse. Das Thema Neubaugebiete müsse nachfolgend noch einmal mit A 61 konkretisiert und in die nächste Planung eingearbeitet werden.

 

Herr Krott nimmt Bezug auf die weiteren Fragen von Frau Prast und erläutert, dass die Bezeichnung 0,4 Jahren mit vier Monaten gleichzusetzen sei.

Die Entscheidung, jeweils eine Kindertageseinrichtung in Kohlscheid und Merkstein anzusiedeln beruhe darauf, dass von den prognostizierten Neubaugebieten die meisten Wohneinheiten in den Stadtteilen Kohlscheid und Merkstein entstehen werden und demzufolge einen erheblichen und vorrangigen Handlungsbedarf auslösen. Dies bedeute nicht, dass die Entwicklung in Herzogenrath Mitte nicht registriert werde. Auch hier müsse ggf. beizeiten reagiert werden. Mit Blick auf die Neubaugebiete Dornkaul, Am Langenberg und An der Herrenstrasse müsse der Fokus eindeutig auf die Stadtteile Kohlescheid und Merkstein gerichtet sein.

Er weist ergänzend darauf hin, dass die Wohnblöcke an der Bardenberger Strasse bereits in die Bedarfsplanung 2018/2019 eingeflossen seien.

Bezüglich der Gruppenüberschreitungen weist Herr Herr Krott darauf hin, dass in den kommunalen Einrichtungen zur Sicherstellung der Betreuungsrechtsansprüche die Notwendigkeit bestanden habe, für das kommende Kindergartenjahr Gruppenüberschreitungen fest zu implementieren. Im Bereich der in freier Trägerschaft geführten Einrichtungen handele es sich um eine prophylaktische Planung zur Abdeckung von Bedarfsspitzen, die sich unterjährig durch Fluktuation wieder ausgleichen werde.

 

Herr Mathieu lobt die ausführliche Bedarfsplanung und bittet die Verwaltung zu den nachstehenden Themen um Auskunft:

 

  1. Erfahrungen mit dem Onlineanmeldeportal
  2. Aus welchen Gründen haben Eltern nachträgliche Platzangebote nicht angenommen?
  3. Auskömmlichkeit der Finanzierung nach dem Kinderbildungsgesetz     

 

Herr Krott antwortet, dass das Kita-Portal immer besser und schneller werde. Anfangsproblem seien zwischenzeitlich überwiegend behoben worden. Der Hersteller Lecos biete einen sehr guten Support. Entsprechende positive Rückmeldungen habe die Verwaltung auch von Eltern und den Leitungen der Kindertageseinrichtungen erhalten. Der Softwareanbieter habe zudem die baldige Fertigstellung einer Schnittstelle zum Kita-Verwaltungsprogramm Kita Plus, das bei den kath. Trägern und der AWO eingesetzt werde, signalisiert.    

Ein anderer Aspekt sei die Niedrigschwelligkeit des Programms. Alle maßgebenden Texte seien in deutscher Sprache hinterlegt. Hierdurch entstehen zum Teil zeitl. Verzögerungen, da Eltern die aus dem Portal generierten Mitteilungen nicht verstehen. Diesbezüglich werde zurzeit mit dem kommunalen Integrationszentrum an einer entsprechenden  Lösung gearbeitet.

Aus welchen Gründen Eltern nachträgliche Platzangebote nicht angenommen haben, sei nicht bekannt. Hierfür mag es sicherlich unterschiedliche Gründe geben. Nach Einschätzung der Verwaltung verzichten Eltern jüngerer Kinder ggf. während der Elternzeit  auf eine Betreuung in Kindertagespflege um vorrangig zu einem späteren Zeitpunkt ein institutionelles Angebot in Anspruch nehmen zu können. Aktuelle stünden noch freie Plätz in der Kindertagespflege zur Verfügung, um nachgemeldete Betreuungsbedarfe befriedigen zu können.

Hinsichtlich der Auskömmlichkeit der KiBiz-Finanzierung weist Herr Krott zunächst darauf hin, dass der Landtag zur Entlastung der Träger das Gesetz für einen qualitativen und sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz beschlossen habe. Final solle dann ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 die Novellierung des Kinderbildungsgesetzes eine ausgewogene und auskömmliche Finanzierung der Kindertageseinrichtung in NRW sicherstellen. Ob dies gelänge bleibe abzuwarten. An dieser Stelle verweist Herr Krott auf den Antrag der Ev. Lydia Gemeinde auf Trägeranteilsübernahme für die Ev. Kindertageseinrichtung in Merkstein aufgrund erheblich zurückgegangener Kirchensteuerzuweisungen, der Gegenstand in der nächsten JHA-Sitzung sein werde.

 

Herr Kuklik greift die Frage der Zurückweisung von nachträglichen Angeboten auf und führt aus, dass er sich eine Erfassung der Ablehnungsgründe im Buchungsportal bzw. ein aktives Nachfragen der Verwaltung gewünscht habe, um diesen Ablehnungen zielgerichteter entgegenwirken zu können. Bezüglich des Buchungsportals kritisiert er, dass bei dem hinterlegten Angebotsportfolio im U3-Bereich im Zeitpunkt der Elternanmeldung  nicht differenziert werde zwischen Angeboten für Kinder von 0,4 bis unter 3 und 2 bis unter 3 Jahren. Erst nach der Freigabe der Anmeldung erfahren die Eltern unmittelbar über eine systemseitig erzeugte Mail, dass in der Wunscheinrichtung kein auf das angemeldete Kind zugeschnittenes Angebote vorgehalten werde.

 

Herr Krott erwidert, dass im Portal eine Feedbackmöglichkeit implementiert sei, vorliegend die Eltern jedoch keine Rückmeldung gegeben hätten. Des Weiteren sei das Portal mit der Homepage der jeweiligen Kindertageseinrichtung verlinkt, so dass über diesen Weg die konkreten Angebote und Gruppenstrukturen abgerufen werden können. nschenswert sei sicherlich eine nachvollziehbare und verständliche Beschreibung der Gruppenformen im Rahmen des Anmeldungsprozesses. Die Verwaltung werde diesen Aspekt aufgreifen und mit dem Softwarehersteller kommunizieren.

 

Abschließend lobt Herr Becker noch einmal die sehr gute, zielführende, vorausschauende und vorzeigbare Planung. Er dankt der Verwaltung, dass diese seit Jahren konstant und gut gepflegt werde.

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Beschluss

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortschreibung der Kindertagesbetreuungsbedarfsplanung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz-NRW) zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in anderen Betreuungsformen.

 

Des Weiteren nimmt er zur Kenntnis, dass die Planung auf der Grundlage der Anmeldungen der Eltern im Kita-Buchungsportal und in Abstimmung mit allen Trägern und Leitungen der Kindertageseinrichtungen in Herzogenrath erstellt wurde.

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Landesjugendamt auf der Grundlage der Bedarfsmeldungen der Eltern und den Festlegungen der kommunalen Jugendhilfeplanung die Gruppenformen und die Betreuungszeiten inkl. Plätze in der Kindertagespflege zum 15.03.2019 für das Kindergartenjahr 2019/2020 zu melden.

 

Er beschließt, im Stadtteil Kohlscheid zur Abdeckung des gestiegenen Bedarfes im U 2 Bereich eine weitere Großtagespflegestelle mit 9 Plätzen in städtischer Trägerschaft in Betrieb gehen zu lassen.

 

Ferner wird die Verwaltung ermächtigt, bei kurzfristig auftretenden Bedarfen, im Rahmen der Mittelanmeldungen, im Stadtteil Kohlscheid eine „Notgruppe/Vorläufergruppe der Gruppenform I (20 Plätze: 4-6 U 3 u. 14-16 Ü 3) in städtischer Trägerschaft betreiben zu können.

 

Außerdem beauftragt er die Verwaltung in Folge seiner Beschlussfassung vom 10.01.2019 die Voraussetzungen zu schaffen, die zur Erfüllung der Rechtsansprüche auf einen Kita-Platz erforderlichen Plätze, rechtzeitig und ausreichend zu schaffen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 14 

Nein- Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?SILFDNR=1003&TOLFDNR=17720&selfaction=print