09.05.2019 - 6 Flüchtlingssituation in der Stadt Herzogenrath;...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Ausschuss für Arbeit und Soziales
- Datum:
- Do., 09.05.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 50 - Sozialamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister von den Driesch bezeichnet die Flüchtlingssituation in Herzogenrath als positiv, größere Probleme sind nicht bekannt.
In der Vorlage geht es darum, über das Gesetz zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes, welches sich in der Entwurfsphase befindet, zu informieren. Daher können zur Zeit noch keine Entscheidungen über die Verwendung der Mittel getroffen werden.
Bürgermeister von den Driesch bezeichnet die Zahlung der Integrationspauschale als positiv, sieht jedoch die Verwendung zur Kompensation der Kosten für geduldete Menschen kritisch.
Herr von den Driesch verweist auf die genannten Kosten für Herzogenrath und unterstützt daher die Forderung der Spitzenverbände auf eine eigene und zusätzliche gesetzliche Regelung zur Finanzierung der geduldeten Flüchtlinge durch den Bund.
Herr Savelsberg kritisiert, dass die Kommunen, trotz der Integrationspauschale, nach drei Monaten die vollen Kosten für geduldete Flüchtlinge tragen müssen und fordert ebenfalls eine komplette Kostenübernahme durch den Bund.
Ansonsten unterstützt die SPD-Fraktion den Beschlussvorschlag und Herr Savelsberg hebt als wichtig hervor, dass die Mittelverwendung zu konzeptionieren und eine abrechnungskonforme Verwendung/Auszahlung sicherzustellen ist.
Auf Nachfrage von Herrn Baumann korrigiert die Verwaltung die Vorlage, dass die Mittel für den Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2020 verwendet bzw. verbraucht werden können.
Bürgermeister von den Driesch erklärt auf Nachfrage von Herrn Aretz, dass davon ausgegangen werden kann, dass die Integrationspauschale zu 100 % gezahlt wird und die Verwendung je zur Hälfte für Integrationsmaßnahmen und geduldete Flüchtlinge erfolgen kann.
Auf Nachfrage der FDP-Fraktion stellt Herr von den Driesch klar, dass er bemängelt, dass es bisher keine Regelung des Bundes oder des Landes zur Refinanzierung der geduldeten Flüchtlinge gibt.
Die Verwaltung erklärt, dass für die Verwendung der Integrationspauschale im Haushalt noch eine Ausgabeposition in Höhe von 250.000 Euro gebildet werden muss, da die Verwendung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes noch nicht feststand. Die Kosten für die Aufwendungen für geduldete Menschen sind im Haushalt veranschlagt.
Beschluss
Beschluss:
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Gleichzeitig bittet der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Verwaltung, entsprechend den zu erwartenden Regelungen des Teilhabe- und Integrationsgesetzes die Mittelverwendung zu konzeptionieren und eine abrechnungskonforme Verwendung/Auszahlung sicherzustellen.