14.05.2019 - 6 Bebauungsplan II/66 A "Kohlscheid Zentrum-Lange...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

rgermeister von den Driesch erteilt dem Vorsitzenden des Umwelt- und Planungsausschusses das Wort.

 

Stadtverordneter Spiertz teilt mit, dass der Umwelt- und Planungsausschuss mit folgendem Abstimmungsergebnis dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt sei:

 

Ja- Stimmen: 22   

Nein- Stimmen:   1 

Enthaltungen:      0.

 

Technischer Beigeordneter Migenda teilt mit, dass der Beschlussvorschlag r den Stadtrat erweitert worden sei und verliest diesen. Die Erweiterung lautet wie folgt:

Der Stadtrat nimmt die mit Schreiben der Verwaltung vom 14.05.2019 übersandte Zusammenstellung der räumlichen Zuordnung der über das Ökokonto der Stadt Herzogenrath abgerechneten Ökopunkte zur Kenntnis und fasst die nachfolgenden Beschlüsse in Kenntnis dieser Zuordnung.

Er weist darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Bebauungsplanes die Landesbauordnung (BauO NRW 2018) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.2018 (GV. NRW. S.421), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S.193) gilt, und dies redaktionell anzupassen ist.

 

Stadtverordneter Bock teilt mit, dass die Städteregion beabsichtige, in Herzogenrath Grundstücke zu kaufen. Er fragt, ob es dafür Ökopunkte gäbe und wer davon profitiere bzw. die Ökopunkte nutzen könne.

 

Technischer Beigeordneter Migenda sagt eine Beantwortung im Rahmen der Niederschrift zu.

 

 

Antwort der Verwaltung

Allein durch den Erwerb eines Grundstückes können keine Ökopunkte generiert werden. Dies wäre lediglich durch eine ökologische Aufwertung möglich. Die Ökopunkte werden demjenigen gutgeschrieben, der die Aufwertung veranlasst.

 

 

Stadtverordneter Becker verweist auf seine früheren Wortbeiträge im Umwelt- und Planungsausschuss hinsichtlich der Ökopunkte. Die Verwaltung solle nunmehr anfangen, ihre Ökopunkte bei der Städteregion Aachen geltend zu machen. Dies sei aber bisher nicht geschehen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Bürgermeister von den Driesch den erweiterten Beschlussvorschlag zur Abstimmung. 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt die mit Schreiben der Verwaltung vom 14.05.2019 übersandte Zusammenstellung der räumlichen Zuordnung der über das Ökokonto der Stadt Herzogenrath abgerechneten Ökopunkte zur Kenntnis und fasst die nachfolgenden Beschlüsse in Kenntnis dieser Zuordnung.

 

Er weist darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Bebauungsplanes die Landesbauordnung (BauO NRW 2018) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S.193) gilt, und dies redaktionell anzupassen ist.

 

Der Stadtrat beschließt

 

1. die Abwägung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens (Anlage 4), der öffentlichen Auslegung (Anlage 5) und der erneuten öffentlichen Auslegung (Anlage 6) eingegangenen Anregungen,

 

2. den Bebauungsplan II/66 AKohlscheid Zentrum Langenberg Teil A“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 40 

Nein- Stimmen:   2 

Enthaltungen:   0 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?SILFDNR=1013&TOLFDNR=18012&selfaction=print