14.05.2019 - 14 Zuschuss 2019 an den Burg Rode Herzogenrath e. ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

rgermeister von den Driesch führt aus, dass diese Vorlage nicht heute im Stadtrat wäre, wenn die finanziellen Mittel bereits im Haushalt investiv veranschlagt worden wären. Heute gehe es ausschließlich um die Bereitstellung dieser Mittel. Da dem Burg Rode Herzogenrath e.V. über die jeweilige Einzelmaßnahme ein Zuwendungsbescheid mit entsprechender Zweckbindung zugeleitet werde, müsse die Mittelbereitstellung als erhebliche außerplanmäßige Auszahlung investiv veranschlagt werden. Wenn heute ein entsprechender Beschluss gefasst werde, könne sich der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur am 16.05.2019 inhaltlich mit der Thematik befassen.

 

Stadtverordneter Barth ist der Auffassung, dass die heutige Beschlussfassung unproblematisch sei. Er gehe davon aus, dass die bestehenden Fragen, wie z.B. über die Höhe der Mieteinnahmen, in der Ausschusssitzung beantwortet werden.

 

rgermeister von den Driesch ergänzt, dass das Kuratorium des Vereins r die Sanierung der Dachgeschosswohnung Kostenvoranschläge eingeholt habe. Somit könne man eine seriöse Kosteneinschätzung vornehmen. Er erteilt dem Mitglied des Kuratoriums, dem Stadtverordneten Becker, das Wort.  

 

Stadtverordneter Becker weist darauf hin, dass es um die Hausmeisterwohnung auf der Burg gehe und schlägt vor, dass er im nichtöffentlichen Teil der Sitzung Angaben zur Miethöhe und den Quadratmetern machen könne.

 

Stadtverordneter Bock weist auf das neue Landesförderprogramm „Heimat“ hin. Es könnten evtl. zur Finanzierung Fördergelder abgerufen werden.

 

Stadtverordneter Dr. Fasel begrüßt die Erläuterungen des Bürgermeisters. Er  führt aus, dass die Entscheidung der Stadt, sich von Burg Rode zu trennen, in Zeiten des NKF so nicht mehr getroffen worden wäre. Aus der Vorlage gehe hervor, dass diese Ausgaben als freiwillige Ausgaben bezeichnet werden. Aufgrund des damals geschlossenen Vertrages müssten die Denkmalschutzangelegenheiten durch diesen Vertrag abgedeckt sein. Daher handele es sich bei dieser Leistung um eine pflichtige Leistung. Er bittet um Darstellung des Rechtsverhältnisses zwischen der Stadt und dem Burg Rode Herzogenrath e.V..  

 

rgermeister von den Driesch antwortet, dass im eigentlichen Vertrag zu den Verpflichtungen der Stadt sehr wenig geregelt worden sei. Dieser Vertrag wurde durch einen zutzlichen Schriftsatz ergänzt. Der zusätzliche Schriftsatz verpflichte die Stadt, die denkmalschutzrechtlich relevanten Baumaßnahmen durchzuführen. Er habe im Jahr 2015 vorgeschlagen, dass der Verein die Burg für einen symbolischen Euro der Stadt ckübertrage und der Verein Pächter werde. Dies sei die einzige juristisch saubere Lösung, wenn die Kosten für die Stadt als pflichtige Aufgaben wahrgenommen werden sollen

 

Stadtverordneter Neitzke weist darauf hin, dass der Burg Rode Herzogenrath e.V. als Trägervereinr die Burg gegründet worden sei. Allen Verantwortlichen sei damals klar gewesen, dass die Stadt weiterhin eine Verantwortung für die Burg habe, insbesondere auch für die baulichen Maßnahmen. Durch die Mieteinnahmen der Dachgeschosswohnung sollten die laufenden Kosten des Vereins gedeckt werden.

 

Stadtverordneter Becker weist darauf hin, dass die zusätzliche Vereinbarung eine Anlage zum Kaufvertrag sei. Diese sei auch notariell beurkundet worden. Nach seiner Auffassung galt als alte Regelung, dass für alles außerhalb des Gebäudes die Stadt zuständig sei und für alles innerhalb des Gebäudes das Kuratorium zuständig sei. Es gehe nun um eine energetische Sanierung der Hausmeisterwohnung auf der Burg. Die Wohnung sei in Eigenleistung durch das Kuratorium entkernt worden. Er verweist zudem auf das Sponsoring verschiedener Firmen, das der Stadt viel Geld gespart habe. Auch habe es Vorteile, wenn der Verein Arbeiten ausschreibe und erläutert dies. Aus Sicht des Kuratoriums gebe es Bereiche der Burg, die dringend sanierungsbedürftig seien und führt beispielhaft die Außenmauer an.

 

rgermeister von den Driesch teilt mit, dass auch einzeln über die Punkte des Beschlussvorschlages abgestimmt werden könne. Er stellt fest, dass dies nicht gewünscht sei und stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung in Gänze zur Abstimmung.

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Beschluss

Beschluss:

  1. Der Stadtrat stimmt, vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht, der Leistung einer erheblichen außerplanmäßigem Auszahlung in Höhe von 50.000,- € für einen Zuschuss an den Burg Rode e.V. mit dem Verwendungszweck „Sanierung der Dachgeschosswohnung“ zu.

 

  1. Der Stadtrat stimmt, vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht und des Vorliegens eines entsprechend lautenden Antrages des Burg Rode e.V., der Leistung einer erheblichen außerplanmäßigem Auszahlung in Höhe von 20.000,- € für einen Zuschuss an den Burg Rode e.V. mit dem Verwendungszweck „Sanierung des Eingangspodestes“ zu. (Vorratsbeschluss)

 

  1. Der Stadtrat stimmt, vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht und des Vorliegens eines entsprechend lautenden Antrages des Burg Rode e.V, der Leistung einer erheblichen außerplanmäßigem Auszahlung in Höhe von 25.000,- € für einen Zuschuss an den Burg Rode e.V. mit dem Verwendungszweck „Feuchtesanierung des Keller“ zu. (Vorratsbeschluss)
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 42 

Nein- Stimmen:   0 

Enthaltungen:    0 

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