26.11.2019 - 5 Friedhofs- und Bestattungswesen hier: Gebührenb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

rgermeister von den Driesch erläutert die Vorlage und verweist auf die Konkurrenz privater Bestattungsdienstleister. Dies erschwere die Gebührenkalkulation und führe dazu, dass erstmalig Gebühren vorgeschlagen würden, die nicht kostendeckend seien. Er kündigt für die Gebührenbedarfsberechnung 2021 Vorschläge an, wie mit dieser Situation umgegangen werde.

 

Stadtverordneter Gronowski bewertet die Konkurrenz der privaten Bestattungsdienstleister grundsätzlich positiv. Wichtig sei aber, wie sich diese Konkurrenz auf die städtischen Gehren auswirke. Er regt an, dass frühzeitig vor der nächsten Gebührenbedarfsberechnung nach Alternativen gesucht werde.

 

Stadtverordneter Neitzke findet, dass die weitere Entwicklung genau beobachtet werden solle. Wichtig seien gerechte Gebühren. Wenn sich der Markt verändere, müsse sich eine Kommune anpassen. 

 

Stadtverordnete Herzner verweist auf die hohen Energiekosten. Sie fragt, ob an jeder Trauerhalle auch Kühlzellen vorhanden seien.

 

Technischer Beigeordneter Migenda antwortet, dass aufgrund des Alters sowie der Bauart -hier insbesondere aufgrund der hohen Raumhöhe- die Energiekosten hoch seien. Eine energetische Sanierung könne nur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für die Trauerhallen und Kühlzellen überprüft werden. Zurzeit unterhalte die Verwaltung Kühlzellen auf den Friedhöfen "Plitschard" und „Waldfriedhof“.

 

Stadtverordneter Barth ist der Auffassung, dass die weitere Entwicklung beobachtet werden müsse. Er regt ebenfalls fhzeitige Überlegungen in Sachen der Nutzung der Trauerhallen und Kühlzellen an.

 

rgermeister von den Driesch führt aus, dass neben privaten Anbietern auch die Kirche eine Konkurrenz darstelle. Sie verlege Trauerfeiern zunehmend in die Kirchen. Er weist zudem darauf hin, dass auch private Anbieter, die nicht im Stadtgebiet ansässig seien, von den Angehörigen in Anspruch genommen würden.

 

Technischer Beigeordneter Migenda führt aus, dass es sich um moderate Anpassungen  handele. Wichtig sei, wie sich die Nutzung weiterentwickele. Vielleicht könnten mit externer Begleitung andere Konzepte entwickelt werden.

 

rgermeister von den Driesch stellt heraus, dass die Angelegenheit unterjährig beobachtet werde. Die Verwaltung werde dem Haupt-und Finanzausschuss frühzeitig vor der Gebührenbedarfsberechnung einen Zwischenbericht vorlegen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.     

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Beschluss

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die der Vorlage als Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfskalkulation über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath für das Jahr 2020 zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat beschließt die der Vorlage als Anlage 1 beigefügte 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gehrensatzung für die Friedhöfe).

 

Die neuen Gebührensätze treten am 01.01.2020 in Kraft.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 24 

Nein- Stimmen:   0 

Enthaltungen:   0 

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