17.12.2019 - 11 Einführung einer neuen Grabart in Umsetzung des...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss

Beschluss:

Der Rat der Stadt Herzogenrath begrüßt den Vorschlag, die neue Grabart „Einzel- und Doppelkammern in der Urnenwand einer Urnenhalle mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverngerung nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren“ ab dem 01.01.2020 auch im Stadtteil Herzogenrath-Merkstein in der Trauerhalle des städtischen Friedhofes „Lange Hecke, und ab dem 01.04.2020 im Stadtteil Herzogenrath-Mitte, in der Trauerhalle des Waldfriedhofes, anzubieten.

 

Um die Möglichkeit des Erwerbs der neuen Grabstätten in der Trauerhalle des Friedhofs Lange Hecke und des Waldfriedhofes zu schaffen, beschließt der Rat der Stadt Herzogenrath die als Anlage 1 beigefügte 2. Änderung der Friedhofsatzung der Stadt Herzogenrath vom 05.07.2016.

 

Die 2. Änderung der Friedhofsatzung der Stadt Herzogenrath vom 05.07.2016 tritt am 01.01.2020 (Artikel 1) und 01.04.2020 (Artikel 2) in Kraft.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 42

Nein- Stimmen: ---

Enthaltungen: ---