17.12.2019 - 6 Abfallgebühren der Stadt Herzogenrath hier: Geb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss

Beschluss:

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020 für die Kommunale Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Herzogenrath zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 3 beigefügte 9. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 11.12.2018.

 

Die 9. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 11.12.2018 tritt am 01.01.2020 in Kraft.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 42

Nein- Stimmen: ---

Enthaltungen: ---

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