14.05.2019 - 3 Bebauungsplan II/66 A "Kohlscheid Zentrum-Lange...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mingers erläutert Anlass und Inhalt der beiden nachgereichten Tischvorlagen.

Bei der ersten Tischvorlage handele es sich um die Zusammenstellung der Ausgleichsflächen zum Bebauungsplan II/66 A Kohlscheid Zentrum-Langenberg, die in Abstimmung mit der StädteRegion Aachen zugeordnet und räumlich festgelegt worden sind. Zudem sei eine redaktionelle Anpassung aufgrund der Änderung der Landesbauordnung vom 21. Juli 2018 notwendig geworden.

 

Er bittet, den Beschlussvorschlag um folgende Ergänzung zu erweitern:

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die mit Schreiben der Verwaltung vom 14.05.2019 übersandte Zusammenstellung der räumlichen Zuordnung der über das Ökokonto der Stadt Herzogenrath abgerechneten Ökopunkte zur Kenntnis und fasst die  nachfolgenden Beschlüsse in Kenntnis dieser Zuordnung.

Er weist darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Bebauungsplanes die Landesbauordnung (BauO NRW 2018) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.2018 (GV. NRW.S.421), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. März
2019 (GV. NRW. S. 193) gilt, und dies redaktionell anzupassen ist.

Herr Dr. Fleckenstein zeigt sich erfreut, dass das Bebauungsplanverfahren nun bald zum Abschluss kommen könne, fragt jedoch in Bezug auf die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangen Stellungnahme von Straßen.NRW, wann tatsächlich mit der Bebauung gestartet werden könne. In der Stellungnahme werde gefordert, dass eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Herzogenrath und Straßen.NRW zum Umbau des Verkehrsknotens L 232 / Kaiserstraße getroffen werde und vorher mit der Umsetzung des Bebauungsplanes nicht begonnen werden dürfe.

Herr Migenda antwortet, dass eine Vereinbarung noch nicht getroffen worden ist, jedoch Gespräche mit der Behörde geführt werden. Er führt weiterhin aus, dass die Bezirksregierung Köln eine zeitnahe Mitteilung über die Genehmigung der entsprechenden Flächennutzungsplanänderung in Aussicht gestellt habe.

Herr Barth zeigt sich unzufrieden darüber, dass der Ausgleich nicht vor Ort, sondern an anderer Stelle erfolgen solle.

Frau Herzner möchte wissen, ob es in Bezug auf artenschutzrechtliche Prüfungen eine gesetzlich vorgeschriebene Standardausführung gebe, da sowohl der  BUND als auch Herr Thyssen von der StädteRegion Aachen noch Nachforderungen in Bezug auf Artenschutz gestellt haben.

Herr Mingers erklärt, dass Herr Thyssen als zuständige Fachbehörde bei der StädteRegion Aachen auf diesem Gebiet agiere und ihm die Prüfung obliege. Bisher habe die Stadt Herzogenrath immer vorbildlich agiert und die gestellten Anforderungen erfüllt.

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die mit Schreiben der Verwaltung vom 14.05.2019 übersandte Zusammenstellung der räumlichen Zuordnung der über das Ökokonto der Stadt Herzogenrath abgerechneten Ökopunkte zur Kenntnis und fasst die  nachfolgenden Beschlüsse in Kenntnis dieser Zuordnung.

Er weist darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Bebauungsplanes die Landesbauordnung (BauO NRW 2018) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.2018 (GV. NRW.S.421), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. März
2019 (GV. NRW. S. 193) gilt, und dies redaktionell anzupassen ist.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt

 

1. die Abwägung der im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und

 

 

empfiehlt dem Rat den Beschluss

 

1. der Abwägung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens (Anlage 4), der öffentlichen Auslegung (Anlage 5) und der erneuten öffentlichen Auslegung (Anlage 6) eingegangenen Anregungen,

 

2. des Bebauungsplanes II/66 AKohlscheid Zentrum Langenberg Teil A“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja: 22

Nein: 1

Enthaltungen: -

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Anlagen zur Vorlage