23.01.2020 - 1 Eröffnung des öffentlichen Teils der Sitzung

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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende, Herr Thorsten Schlebusch, eröffnet um 18:00 Uhr die Sitzung. Er begrüßt die Ausschussmitglieder, die Verwaltung sowie die Zuhörerinnen und Zuhörer im Zuschauerraum. Ein Pressevertreter ist zum Termin nicht zugegen.

 

Der Ausschussvorsitzende fragt nach, ob die beiden nachgereichten Vorlagen fristgerecht den Ausschussmitgliedern zugestellt worden seien. Dies ist nicht der Fall und er schlägt daher vor, beide Tagesordnungspunkte von der Tagesordnung zu streichen.

 

Herr Migenda führt dazu folgendes aus: Bei den Vorlagen zu TOP 11, Neubau Markttangente Herzogenrath-Kohlscheid, und TOP 12, Umgestaltung August-Schmidt-Platz, konnten die Vorlagenfristen nicht eingehalten werden, da die Submissionstermine erst am 15.01.2020 stattgefunden haben. In der Einladung zur Sitzung wurde jedoch avisiert, dass beide Vorlagen als Tischvorlagen in den Ausschuss gereicht werden würden. Vorab wurden die Vorlagen am gestrigen Tag an die Fraktionsspitzen verteilt. Er bittet darum, beide Vorlagen heute zumindest zu besprechen.

 

Herr Dr. Fasel, Bündnis 90/Die Grünen, spricht sich für eine Beratung beider Vorlagen aus.

 

Herr Ameis, Fraktion DIE LINKE, schließt sich den Worten des Herrn Dr. Fasel, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, an und unterstreicht die Wichtigkeit der Vorlage „Neubau Markttangente“.

 

Herr Gronowski, CDU-Fraktion, möchte ebenfalls zumindest eine Beratung der beiden Vorlagen.

 

Herr Goebbels, SPD-Fraktion, ist der Meinung, dass die Vorlage „Neubau der Markttangente“ wegen der Wichtigkeit heute einer Beschlussfassung bedarf. Zur Vorlage „Umgestaltung August-Schmidt-Platz“ regt er eine heutige Diskussion und Beratung an.

 

Der Ausschussvorsitzende erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Weiterhin fragt der Ausschussvorsitzende nach, ob Änderungswünsche der Tagesordnung gewünscht sind.

 

Herr Dr. Fasel, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt vor, auf Grund des kausalen Zusammenhanges bezüglich der Situation Eygelshovener Straße den TOP 6, Antrag der UBL-Fraktion, und TOP 7, Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW, zusammen zu führen. Viele Punkte sind deckungsgleich. Insofern sieht er es als sinnvoll an diese beiden TOP´s als einen gemeinsamen zu beraten.

 

Herr Barth von der UBL-Fraktion erklärt sich für seine Fraktion damit einverstanden.

Weiter möchte Herr Barth, UBL-Fraktion, wissen, warum die Bürgeranregung von Frau Kadas vom 07.01.2020 nicht als TOP auf der Tagesordnung aufgeführt ist. Seiner Auffassung nach betrifft die Thematik der Anregung den Bau- und Verkehrsausschuss und ist fristgerecht eingegangen.

Herr Venohr erläutert, dass der Verwaltung die Anregung ebenfalls vorliegt. Er sieht die Verwaltung nicht in der Lage die aufgestellten Behauptungen und Fragen vollumfänglich zu beantworten. Zuständiger Baulastträger für den RSW ist das Land NRW, das teilweise die Aufgaben an die Städteregion Aachen übertragen hat. Insofern hat die Verwaltung diese Fragen und Behauptungen unmittelbar an die zuständigen Stellen, mit der Bitte um zeitnahe Beantwortung, weitergeleitet. Frau Kadas hat seitens der Verwaltung eine Eingangsbestätigung ihrer Anregung erhalten und ist über die Vorgehensweise der Verwaltung unmittelbar in Kenntnis gesetzt worden. Da die Verwaltung nicht in der Lage ist die Thematik der Anregung zu beantworten, hätte die Vorlage in der Beschlussfassung nur zur Kenntnis genommen werden können. Soweit die Antworten seitens der zuständigen Stellen gegeben werden, wird der Ausschuss über die Bürgeranregung als ordentlichen Tagesordnungspunkt informiert.

Herr Barth, UBL-Fraktion, fasst die Bürgeranregung nicht als Fragen auf, sondern als Antrag. Er versteht, dass die Verwaltung zur Ausarbeitung sich rückversichern bzw. Informationen beschaffen muss. Im Sinne der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung der Stadt Herzogenrath sind fristgerecht eingereichte Bürgeranregungen genauso zu behandeln wie Anträge der Fraktionen. Insofern hätte die Anregung auch als TOP mit aufgeführt werden müssen. Auch wenn Informationen noch beschafft werden müssen, hätte die Anregung als TOP, und wenn nur zur Kenntnisnahme, mit aufgeführt werden müssen.

Herr Venohr bekräftigt, dass es ihm im Interesse der Sache darum ging, dem Bürger eine schnelle Antwort zu geben. Da diese Thematik eine wesentliche Entscheidung im Sinne der Bürgerschaft betrifft und wichtige Fragen gestellt wurden, wurde es von ihm als vorrangig angesehen, dem Bürger eine schnelle Antwort zu geben und nicht durch den Formalismus das Verfahren in die Länge zu ziehen. Sollte sein Ansinnen falsch gewesen sein, bittet er, dies ausdrücklich zu entschuldigen und sagt zu, dies zukünftig anders zu handhaben. Er sagt zu, die Bürgeranregung als Tagesordnungspunkt im nächsten Ausschuss als Top aufzuführen.

Im weiteren Verlauf erkundigt sich der Ausschussvorsitzende zu den Vertretungen innerhalb des Ausschusses.