09.06.2020 - 15 Maßnahmen gegen "zweckwidrigen und dauerhaften ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtverordneter Barth begründet den Antrag. Ein Problem sei, dass Polizei bzw. Ordnungsamt keine Handhabe hätten, sofern die Betroffenen angebenrden auf den Bus zu warten.

 

Stadtverordneter Dautzenberg ist der Meinung, dass Hilfsangebote geschaffen werden sollten, da ansonsten nur eine Verlagerung des Problems stattfinden würde.

 

Stadtverordneter Dr. Fasel sagt, dass Alternativen erforderlich seien. Als Beispiel nne ein Obdachlosencafé in Aachen dienen.

 

Stadtverordneter Ameis weist darauf hin, dass ein Verbot durch das Ordnungsamt nur kurzzeitig durchgesetzt werden könne.

 

Stadtverordneter Gronowski ist der Meinung, dass man unterschiedliches Klientel habe. Zum einen gebe es hilfsbedürftige Menschen, die unterstützt werden sollten. Hierbei könne man eventuell den Verein Wohltat e.V. einbeziehen. Zum anderen gebe es auch das Problem der Kriminalität.

 

Stadtverordneter Goebbels sagt, dass die Verwaltung gemeinsam mit der Polizei und nach Rücksprache mit der Stadt Aachen Lösungen finden solle.

 

Stadtverordneter Barth führt aus, dass konkrete Maßnahmen und alternative Angebote erforderlich seien. Es solle sich zunächst auf den Standort am Bahnhof konzentriert werden.

 

Stadtverordneter Becker ist der Meinung, dass der Beschlussvorschlag hinsichtlich der Einbindung des Vereins Wohltat e.V. ergänzt werden solle.

 

Erster stellv. Bürgermeister Dr. Fleckenstein schlägt folgende Änderung des 2. Satzes des Beschlussvorschlages vor:

 

Die Verwaltung möge alle Möglichkeiten z.B. mit Hilfe von Wohltat e.V. prüfen, wie dieses Problem gelöst werden kann. Dazu gehört unter anderem auch ob mittels Straßenverordnung ein derartiges Verhalten in einem Umkreis von 15 Metern um die Haltestellen untersagt und sanktioniert werden kann. Gleichzeitig solle nach alternativen Aufenthaltsmöglichkeiten der z.Z. dort Sitzenden gesucht werden.

 

Stadtverordneter Neitzke weist darauf hin, dass potentielle Fahrgäste ein Aufenthaltsrecht an den Bushaltestellen hätten. Problematisch sei daher einen rechtswidrigen Aufenthalt nachzuweisen.

 

Stadtverordneter Barth sagt, dass nur ein ergebnisoffener Prüfauftrag erteilt werden solle.

 

Stadtverordneter Dr. Fasel ist der Meinung, dass man Alkoholverbote im Bereich der Bushaltestellen aussprechen könne.

 

Erster stellv. Bürgermeister Dr. Fleckenstein stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Bürgeranregung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, Maßnahmen gegen den „zweckwidrigen und dauerhaften Aufenthalt“ verbunden mit reichlich Alkoholkonsum an den Bushaltestellen am Bahnhof in Herzogenrath zu ergreifen.

Die Verwaltung möge alle Möglichkeiten z.B. mit Hilfe von Wohltat e.V. prüfen, wie dieses Problem gelöst werden kann. Dazu gehört unter anderem auch ob mittels Straßenverordnung ein derartiges Verhalten in einem Umkreis von 15 Metern um die Haltestellen untersagt und sanktioniert werden kann. Gleichzeitig solle nach alternativen Aufenthaltsmöglichkeiten der z.Z. dort Sitzenden gesucht werden.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 23

Nein- Stimmen:   0

Enthaltungen:   0

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Anlagen zur Vorlage