18.06.2020 - 8 plusKita-Förderung und Sprachförderung in Kinde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 18.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Barth nimmt vorweg, dass er dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Gleichwohl habe er Probleme damit, dass die ansonsten schlüssig dargestellte Entscheidungsgrundlage einen Bruch aufweise, wo diese durch eine stadtteilbezogene Komponente durchkreuzt werde. So sei es einerseits zwar nachvollziehbar, wenn vorgeschlagen werde, in jedem Stadtteil mindestens eine Einrichtung entsprechend zu fördern. Andererseits relativiere dieser Vorschlag die ansonsten stringent abgeleitete Auswahl nach sozialen Indikatoren.
Zudem verweist Herr Barth darauf, dass an der gebildeten Rangfolge nach sozialen Indikatoren deutlich erkennbar werde, in welchen Sozialräumen im Sinne von vermeintlichem Unterstützungsbedarf problematische Bevölkerungskonstellationen gegeben seien. Dies sollte aufmerksam zur Kenntnis genommen, weiter beobachtet und bei politischen Entscheidungen entsprechend berücksichtigt werden.
Beschluss
Beschluss:
- Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
- Der Jugendhilfeausschuss stimmt gem. § 45 Abs. 1 KiBiz der durch die Verwaltung getroffenen Auswahl der Indikatoren zur Festlegung der plusKiTa–Einrichtungen in der Stadt Herzogenrath zu.
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt gem. § 44 und § 45 KiBiz, ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 zunächst für fünf Jahre, einschließlich bis zum Ablauf des Kinderjahrjahres 2024/2025 die
- Kindertageseinrichtung St. Mariä Himmelfahrt
- Kindertageseinrichtung KIDS e.V.
- Kindertageseinrichtung St. Gertrud
- Kindertageseinrichtung St. Johannes
- Kindertageseinrichtung Herz Jesu
- Kindertageseinrichtung Abenteuerland
als plusKita-Einrichtung jeweils mit dem Mindestbetrag in Höhe von 30.000,00 € pro Kindergartenjahr zu fördern
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt gem. § 45 Abs. 2 KiBiz, ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 einschließlich bis zum Ablauf des Kinderjahrjahres 2024/2025 die
- Kindertageseinrichtung St. Thekla
- Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt
- Kindertageseinrichtung Gänseblümchen e.V.
- Kindertageseinrichtung St. Josef
jeweils mit dem bisherigen Zuschuss zur Sprachförderung in Höhe von 5.000,00 € pro Kindergartenjahr zu fördern.