18.06.2020 - 10 Betreuungssituation zur Förderung von Kindern i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau von Wnuck ergänzt die Vorlage zunächst um folgende tagesaktuelle Zahlen:

 

15 unversorgte Ü3-Kinder, davon

5 mit Wohnsitz in Kohlscheid, 8 in Mitte und 2 in Merkstein.

 

Allerdings sei dieses Ergebnis nur durch die Bereitschaft der jeweiligen
Kindertagesstätten, wo möglich in die Überbelegung zu gehen, zu erzielen gewesen. Hierfür gelte diesen der ausdrückliche Dank der Verwaltung.

 

Im u3-Bereich würden voraussichtlich alle Kinder mit Tagespflegeplätzen versorgt werden können.

 

 

Herr Barth zeigt Verständnis für die problematische Situation, verweist aber auch darauf, dass der Rückgriff auf Überbelegungen zumal bereits zu Anfang des Kindergartenjahres letztlich unbefriedigend sei. Offensichtich gebe es für unterjährige Nachfragen beispielsweise bei Zuzügen jetzt gar keinen Spielraum mehr. Nun hinke man mit dem Platzausbau der Zeit offenbar etwas hinterher.

 

Herr Krings spricht aus Sicht der Verwaltung von einer Übergangszeit, die es zu überbrücken gelte. Er sei aber „vorsichtig optimistisch“, dass die Nachfrage insgesamt gedeckt werden könne. Zudem sei bereits angedacht, die tatsächlichen Nachfragequoten und eventuelle planungsrelevante Unschärfen genauer in den Blick zu nehmen und dem Ausschuss ggfls. vorzuschlagen, das Planungskonzept entsprechend anzupassen.

 

Herr Mathieu formuliert deutlich die Erwartung, dass in absehbarer Zeit wieder auf Überbelegungen verzichtet werden nne und erkundigt sich weitergehend, ob die Kinder zumindest weitgehend wohnortnah versorgt werden können.

 

Frau von Wnuck nimmt zunächst Bezug auf das Thema Überbelegung und verweist darauf, dass jede Überlegung mit einer entsprechenden Personalaufstockung einhergehe.

Auf die Frage des Herrn Mathieu hrt sie aus, dass eine wohnortnahe Versorgung der Kinder zum sozialräumlichen Planungskonzept gehöre und somit hohe Priorität genieße. Es ließe sich aber nicht gänzlich verhindern, dass in Einzelfällen aus sozialräumlichen Kapazitätsgrenzen Kinder auch in einem anderen Stadtteil versorgt würden. Beizeiten werde dies aber auch von den Eltern weniger kritisch gesehen, wenn der zur Verfügung gestellte Platz beispielsweise auf dem Weg zur Arbeitsstätte liege.

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Beschluss

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, zur Sicherstellung der erforderlichen Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2020/2021, die vollumfängliche Übernahme der anteiligen Trägerkosten für Kinder, die im Rahmen von Überbelegung auf Anfrage des Jugendamtes in den Kindertageseinrichtungen freier Träger aufgenommen werden.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 15

Nein- Stimmen:   0

Enthaltungen:   0

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