18.06.2020 - 12 Jugend im Dialog hier: Antrag der Stiftung Euriade

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Wortprotokoll

Herr Becker stellt positiv heraus, dass das diesjährige Thema der Veranstaltung viele junge Menschen bewege und in diesem Jahr auch wieder Burg Rode als Veranstaltungsort integriert sei.

 

Frau Prast schließt sich Herrn Becker inhaltlich an, stellt aber fest, dass der überwiegende Teil der Veranstaltungen in der Stadt Kerkrade stattfinde, womit sich die Frage stelle, wie hoch deren Anteil an den Kosten sei und wieviel Eigenanteil auf den Veranstalter entfalle.

 

Herr Barth wirft die Frage auf, ob der aufgeführte Planungsstand ein aktueller, also auf Corona-Bedingungen ausgelegt sei und wie beschrieben umgesetzt werden könne oder ob es zwischenzeitlich Anpassungen gegeben habe. Zudem bittet er um Mitteilungen, wo die jugendlichen Gäste/Teilnehmer untergebracht würden, nachdem Kloster Rodulc wegen Insolvenz als Übernachtungsstätte ausgefallen sei. Auch er stelle mit Blick auf die Ausführungen von Frau Prast fest, dass Kerkrade als Zuschussgeber im Konzept nicht aufgeführt sei.

 

Herr Krings sagt für die Verwaltung zu, die aufgeworfenen Fragen zu klären und die Antworten in der Niederschrift zur Kenntnis zu geben.

 

Ausführung der Verwaltung in der Niederschrift:

Die Stiftung Euriade hat mitgeteilt, dass in diesem Jahr die geplanten Präsenzveranstaltungen auf Grund der Coronapandemie nicht stattfinden können und im Jahr 2021 nachgeholt werden sollen. Es finden jedoch verschiedene Onlineformate statt. U.a. die Erstellung eines Buches mit dem Titel „Unsere Erde! Unsere Antworten?“, das Ende November erscheinen und vorgestellt werden soll.

 

Herr Becker merkt an, dass man die Frage nach der Kostenbeteiligung der Stadt Kerkrade „nicht zu laut stellen“ sollte, da nach seiner Kenntnis Kerkrade in den vergangenen Jahren einen „wenanteil“ getragen habe.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, für die Durchführung des „Interkulturellen Dialogs der Jugend“ einen Kostenbeitrag bis zur Höhe von 2.900,-- Euro zu gewähren. Der Verwaltung ist ein entsprechender Verwendungsnachweis vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 15

Nein- Stimmen:   0

Enthaltungen:   0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?SILFDNR=1104&TOLFDNR=19684&selfaction=print