03.11.2020 - 11 Bebauungsplan I/20, 6. Änderung "Straßer Feld" ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtverordneter Gronowski fragt, welche Hintergründe esr die Vorlage gebe.

 

Technischer Beigeordneter Migenda begründet ausführlich die Vorlage.

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Beschluss

Beschluss:

1.

Der Rat zieht nach § 11 a) der Hauptsatzung der Stadt die Zuständigkeit des Umwelt- und Planungsausschusses nach Ziffer I. 7. b) der Zuständigkeitsordnung für die Entscheidung über die Aufstellung in Verfahren auf Grundlage des Baugesetzbuches für die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans I/20 „Straßer Feld“ wieder an sich.

 

2.

Sodann beschließt der Rat nachdem er die Entscheidung über die Aufstellung in dem Verfahren auf Grundlage des Baugesetzbuches für die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans I/20 „Straßer Feld“ wieder an sich gezogen hat, die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes I/20 „Straßer Feld“. Das Verfahren erfolgt gemäß § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren), es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs 2. und 3 Satz 1 BauGB.

 

Die Verwaltung wird weiter beauftragt, für eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit einen Bebauungsplanentwurf für das Plangebiet zu erarbeiten.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 49

Nein- Stimmen:   0

Enthaltungen:   0

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Anlagen zur Vorlage