03.11.2020 - 5 9. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herzogen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtverordneter Goebbels beantragt, in der Vorlage den Art IV zu streichen. § 13 der Hauptsatzung soll in der bisherigen Fassung weiter Bestand haben.

 

Stadtverordneter Gronowski beantragt, die Streichung des Art V. § 15 der Hauptsatzung soll in der bisherigen Form beibehalten werden.

 

Nach eingehender Diskussion stellt Bürgermeister Dr. Fadavian zunächst die Änderungen nach Art IV, danach die nach Art V und dann alle restlichen Änderungen zur Abstimmung.

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Beschluss

Beschluss:

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt die der Vorlage beigefügte 9. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Herzogenrath vom 14.12.2004. Diese 9. Änderung der Hauptsatzung  tritt mit Wirkung des 03.11.2020 - also rückwirkend - in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis

Abtimmung über die Änderung des § 13 der Hauptsatzung gem. Art IV

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:   0

Nein- Stimmen: 49

Enthaltungen:   0

 

 

Abtimmung über die Änderung des § 15 der Hauptsatzung gem. Art V

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 27

Nein- Stimmen: 22

Enthaltungen:   0

 

 

Abtimmung über die Änderungen der §§ 4, 6 und 8 der Hauptsatzung gem. Art I, II, III und VI

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 49

Nein- Stimmen:   0

Enthaltungen:   0

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Anlagen zur Vorlage