14.01.2021 - 19 Antrag der UBL Fraktion vom 01.12.2020 hier: So...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Baumann, CDU-Fraktion, erläutert, dass er dem Antrag zustimme. Kultur sei nicht nur Musik, sondern könne auch die Schützen oder ähnliches sein. Hier müsse eine Gleichberechtigung herrschen. Man müsse gucken, in wie fern die Liegenschaften den Vereinen zur Verfügung gestellt werden können.

 

Herr Goebbels, SPD-Fraktion, erklärt, dass auch er dem Beschlussvorschlag so zustimmen könne. Man müsse allerdings die Vertragsgestaltung für das Klösterchen hinterfragen. Er bittet darum, diese Liegenschaft in das Gebäudemanagement zu übernehmen, sodass eine ständige Kontrolle gegeben ist.

 

Herr Migenda erklärt, dass es aus der Historie heraus, in Herzogenrath verschiedene Vertragskonstrukte für Erbbaurecht, Pacht und Mietverträge für städtische Objekte gäbe, in denen die Zuständigkeit und der Betrieb an die verschiedensten Privatpersonen gegeben werden. Er sagt zu, hier eine Übersicht zu geben, wie die verschiedenen Objekte den entsprechenden Nutzern an die Hand gegeben wurden. Viele dieser Verträge beinhalten, dass Rechte und Pflichten auf den Jeweiligen übergehen. Das Klösterchen habe einen solchen Vertrag, in dem geregelt ist, dass es in der Zuständigkeit des Nutzers liegt, für den Unterhalt des Gebäudes eigenständig aufzukommen. Wenn diese Zuständigkeit wieder zurück in die Verwaltung ginge, seien auch Aufwände und Kosten damit verbunden. Wenn man bedenkt, welch Kosten allein schon durch die Corona Krise auf die Stadtverwaltung zukäme, müsse man gründlich darüber nachdenken, ob das finanziell wirklich gewünscht ist. Er erläutert weiterhin, dass dann auch über personelle und räumliche Aufstockungen gesprochen werden müsse, da dies mit der bestehenden Mannschaft nicht zu leisten sei. Eine Übersicht der Kostennne zudem kaum ermittelt werden, da dafür in das Gebäude reingegangen werden müsse. Die sei im Grunde die Aufgabe des Bauherrn. Wenn der Mieter von der bestehenden Baugenehmigung abweiche, so können man nur sagen, dass es in der Zuständigkeit des Mieters läge, sich hier einen Fachmann zu engagieren und eine Bestandsaufnahme machen zu lassen. Er kritisiert, dass es nicht sein könne, dass die Verwaltung das Gebäude für kleines Geld zur Verfügung stelle und dann die Verantwortung übernehmen müsse. Wenn der Mieter ein Problem habe, müsse er sich einen Fachmann engagieren und dies sei völlig üblich, da jede Privatperson so vorgehen müsse. Er erklärt, er sähe hier große Schwierigkeiten, diesen Auftrag umzusetzen, da dies in laufendem Geschäft nicht zu leisten sei.

 

Herr Goebbels, SPD-Fraktion, erklärt, dass die Stadt einen politischen Antrag einer Partei im Rat bekommen habe. Die Verwaltung habe den Auftrag bearbeitet und einen Beschlussvorschlag dargestellt. Wenn das, was im Beschlussvorschlag steht, so nicht möglich sei, sollte dies auch nicht formuliert werden. Es sei wichtig, dass das, was letztendlich beschlossen wird, auch umzusetzen sei und dass was in der Vorlage formuliert ist, auch dem entspricht was die Realität sei, damit jeder den Sachverhalt verstehen könne. Er hält eine Übersicht dennoch für notwendig.

 

Herr Migenda erklärt, dass die Verwaltung den Antrag aus dem politischen Raum entgegennimmt, und dies prüft. In diesem Fall hätte man eine Ausnahme machen müssen und in der Vorlage erklären müssen, welche der Dinge möglich sind zu prüfen und welche nicht.

Er schlägt vor, den ersten Punkt im Beschlussvorschlag zu beschließen, eine Übersicht zu geben. Alles Weitere könne dann im späteren folgen und hier eventuell ein weitergehender Prüfauftrag generiert werden.

 

Herr Goebbels, SPD-Fraktion, merkt an, dass ebenfalls die Vertragsgestaltung wichtig wäre, um diese besser nachvollziehen zu können.

 

Herr Migenda teilt mit, dass die Verwaltung dies tabellarisch grob darstellen würde. Die Verwaltung stelle in der Tabelle dar, was es für ein Vertragsverhältnis es gibt und ganz grob die Rechte und Pflichten daraus.

Er schlägt vor, den zweiten Absatz des Beschlussvorschlages rauszunehmen und nur über den Absatz 1 abzustimmen.

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

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Beschluss

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

-          eine Übersicht zu erstellen, aus der ersichtlich wird, bei welchen anderen Organisationen auch vergleichbare mietvertragliche Regelungen wie mit dem Klösterchen bestehen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: Einstimmig

Nein- Stimmen: ./.

Enthaltungen: ./.

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Anlagen zur Vorlage