18.02.2021 - 5 Befreiung von der Zweckbindung gem. § 55 Abs. 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 18.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt für das Kindergartenjahr 2021/22 im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung gemäß § 55 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz NRW die Plätze, die seit 2008 im Rahmen der U3-Investititionsprgramme geschaffen wurden und noch der Zweckbindung unterliegen, vorrangig mit Kindern unter drei Jahren zu belegen.
Er beschließt eine Belegung von investiv geförderten U3-Plätzen mit über-dreijährigen Kindern im Einzelfall zuzulassen.