18.02.2021 - 5 Befreiung von der Zweckbindung gem. § 55 Abs. 2...

Beschluss:
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Wortprotokoll

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Beschluss

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt für das Kindergartenjahr 2021/22 im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung gemäß § 55 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz NRW die Plätze, die seit 2008 im Rahmen der U3-Investititionsprgramme geschaffen wurden und noch der Zweckbindung unterliegen, vorrangig mit Kindern unter drei Jahren zu belegen.

Er beschließt eine Belegung von investiv geförderten U3-Plätzen mit über-dreijährigen Kindern im Einzelfall zuzulassen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 15

Nein- Stimmen:   0

Enthaltungen:   0