29.06.2021 - 2 Einwohnerfragestunde gemäß § 48 GO NRW in Verbi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Rat der Stadt Herzogenrath
- Datum:
- Di., 29.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Nickels fragt, warum aus den Rückstellungen im Haushaltsplan für 2019 und 2020 keine Urlaubstage in Anspruch genommen worden seien.
Zudem bezieht er sich auf die Vorlage für die Stadtratssitzung vom 19.01.2021 zur Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Jahresabschluss 2019 und fragt, ob die Beträge in der Bilanz enthalten oder umgebucht worden seien.
Bürgermeister Dr. Fadavian sagt eine Beantwortung im Protokoll zu.
Hinweis der Verwaltung:
Die Rückstellungen für Urlaub, sowohl bei den Beamt*innen als auch bei den tariflich Beschäftigten, haben sich in Summe erhöht. Daher wurde der bestehende Rückstellungsbetrag durch eine Zuführung (=Zugang) aufgestockt. Begründet liegt dies u.a. in der Coronapandemie, die bedingt (hat), dass mehr Urlaubstage aus 2020 mit in das neue Jahr genommen wurden.
Bei den nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 bewilligt worden sind, handelt es sich im investiven Bereich um Korrektur- bzw. Umbuchungen innerhalb der Bilanzkonten, des Umlaufvermögens, der Sonderposten, der Verbindlichkeiten sowie der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzung. Für den konsumtiven Bereich wurden die Korrektur- bzw. Umbuchungen innerhalb der Konten der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen.
Zur Deckung der über- bzw. außerplanmäßig bereitgestellten Mittel wurden die Mittel aus den bereits belasteten Konten oder aus Mehrerträgen eingesetzt, so dass es sich tatsächlich nur um Umbuchungen handelt und nicht um Mehraufwendungen.
Die Korrekturbuchungen, die im Zusammenhang mit den über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen stehen, wurden vor der Feststellung des Jahresabschlusses durchgeführt.