21.09.2021 - 11 Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss

Beschluss:

Der Rat der Stadt Herzogenrath stellt die Befreiung von der Aufstellungsverpflichtung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2020 gemäß § 116a Abs. 2 GO NRW fest und beauftragt die Verwaltung, den Verzicht der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 41 

Nein- Stimmen:   0 

Enthaltungen:   0 

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Anlagen zur Vorlage