23.11.2021 - 9 Friedhofs- und Bestattungswesen hier: Gebührenb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 23.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 67 - Technisches Betriebsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Anfrage von Herrn Goebbels teilt Herr Türck-Hövener mit, dass ein Friedhofskonzept im Jahr 2022 erstellt werden solle.
Herr Barth führt aus, dass die Abgrenzung von öffentlichen Grünflächen zu Friedhofsgrünflächen nicht eindeutig sei. Es müsse zudem ein Abzug der Personal- und Fahrzeugkosten für die Pflege der öffentlichen Grünflächen erfolgen. Die Projektkosten für das Friedhofskonzept müsse man über 30 Jahre abschreiben. Die UBL-Fraktion werde der Vorlage nicht zustimmen.
Beschluss
Beschluss:
Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die als Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfskalkulation über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath für das Jahr 2022 zur Kenntnis.
Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe).
Die neuen Gebührensätze treten am 01.01.2022 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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