23.11.2021 - 5 Abwasserbeseitigung, hier: Neufassung der Satzu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 23.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Kämmerei
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Barth regt folgende Änderungen des § 4 Abs. 4 der Satzung an:
„Bei der Schätzung sind nachweislich bezogene Mengen Frischwasser zu berücksichtigen. Stichtag für die Bemessung der Schätzung sind am (Datum soll noch festgelegt werden) auf dem Grundstück gemeldete Personen.“
Herr Schlösser teilt mit, dass zur genauen Formulierung der Änderung mit dem Steueramt Rücksprache gehalten werde.
Herr Barth sagt, dass die Vorlage in der aktuell vorliegenden Fassung abgestimmt werden könne und die angeregte Änderung erst in der Stadtratssitzung berücksichtigt werden solle. Die UBL-Fraktion werde sich heute enthalten.
Herr Dr. Fasel weist darauf hin, dass der Frischwasserverbrauch in der Vorlage berücksichtigt worden sei.
Bürgermeister Dr. Fadavian stellt den ungeänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath, die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Stadt Herzogenrath zu beschließen und die als Anlagen beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen 2022 für die getrennten Abwassergebühren und Kleinkläranlagen zur Kenntnis zu nehmen.
Anlagen zur Vorlage
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