25.11.2021 - 2 Einwohnerfragestunde gemäß § 48 GO NRW in Verbi...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Nickels, Bürger aus Herzogenrath,chte wissen, wer über die Klassifizierung bezüglich Auswirkungen auf den Klimaschutz bei verwaltungsinternen Entscheidungen entscheide. Anlass seiner Frage sei die Umwandlung des Bolzplatzes in Merkstein von einem Natur- zum Kunstrasenplatz. Er fragt, ob dies ökologisch sinnvoll sei, ob eine weitere Versiegelung stattgefunden habe und ob die Klimaschutzmanagerin in den Prozess involviert worden sei.

 

Frau Schnichels berichtet, dass die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung bei der Erstellung von Sitzungsvorlagen zunächst selbst die Auswirkungen auf den Klimaschutz abwägen. Bei Fragen stehe sie zur Verfügung und letzlich werde jede Sitzungsvorlage vom Verwaltungsvorstand freigegeben.

Bezüglich der Frage nach dem Belag des Bolzplatzes teilt sie mit, eine Versiegelung habe ihres Wissens nach nicht stattgefunden, der Belag sei wasserdurchlässig. Eine Ausführung mit Naturrasen sei aufgrund häufiger Nutzung nicht möglich gewesen. Die jetztige Lösung sei jedoch als klimafreundlich einzustufen.

Eine genaue Beantwortung der Frage werde schriftlich an den Bürger ergehen.

 

Weiterhin chte Herr Nickels Informationen zum Grund der Rodungen am Grube-Adolf-Park erhalten und fragt nach, ob diese der Verwaltung bekannt seien.

 

Herr Türck-Hövener antwortet, dass der Verwaltung die Rodungen bekannt seien und sagt eine Beantwortung, wer für diese verantwortlich ist, in der Niederschrift zu.

 

Information der Verwaltung:

 

hrend der Sitzung erhielt Herr Türck-Hövener die Nachricht, dass die Rodungen durch die VivaWest, Eigentümerin der Flächen beauftragt und seitens der StädteRegion Aachen genehmigt seien. Dies teilt er während der Sitzung mit.

 

Sowohl Herr Prast als auch Herr Krings äern Unmut über die nicht erfolgte Information seitens der StädteRegion.

 

Herr Türck-Hövener will bei der StädteRegion nachhaken und künftig mehr Information erbitten.

 

Herr Aust erläutert, dass es sich bei der Fläche um Ausgleichsfläche handele, welche zu einem gewissen Teil als Brachland erhalten werden solle. Eine Information der StädteRegion könnte ausgeblieben sein, weil dies eine Vereinbarung längerer Dauer sei, welche diese Rodungen turnusmäßig vorsehe.

 

Herr Nickels fragt im Anschluss, ob bezüglich der Hybrid-Dienstfahrzeuge nachgehalten werde, wie hoch der Verbrauch an Strom im Vergleich zum herkömmlichen Antrieb sei.

 

Frau Schnichels führt aus, dass dies Ihres Wissens nach bisher nicht geschehe, jedoch zukünftig bei der Umsetzung der Klimastrategie berücksichtigt und protokolliert werde könne.

 

Zuletzt hinterfragt Herr Nickels bezüglich der Ahornbäume an der Dahlemer Straße (TOP 10), warum trotzt intensiver Düngung und Bewässerung nicht aufgefallen sei, dass die Findlinge, welche zum Schutz der Bäume vor Überfahren des Wurzelbereichs dort abgelegt worden seien, verschoben worden seien. Dies sei aus seiner Sicht durch die Anwohner geschehen, um mehr Parkfläche zu schaffen und durch das Überfahren seien seiner Meinung nach die Bäume geschädigt worden. Zudem möchte er wissen, ob das Materiel zur Aufschüttung so gewählt worden sei, wie damals im Gutachten (Bebauungsplan) beschrieben.

 

Herr Türck-Hövener legt dar, dass ein damalig in Auftrag gegebenens Baumgutachten prognostiziert habe, dass ein Absterben der Bäume aufgrund der erfolgten Aufschüttungen eintreten werde. Bezüglich des gewählten Materials zur Aufschüttung könne er spontan keine Auskunft geben und sagt eine Beantwortung in der Niederschrift zu, ebenso wie die Beantwortung der Frage, ob durch das Verschieben der Steine Schaden eingetreten sei.

 

Zwei Bürgerinnen, wohnhaft in der Dahlemer Straße widersprechen der Vermutung von Herrn Nickels, dass die Findlinge verschoben worden seien. Es sei von vorneherein ein Überfahren zum Erreichen der Garagen dort vorgesehen gewesen.

Eine der Bürgerinnnen fragt nach, ob der Gehweg, der in diesem Bereich gebaut werden soll, verbreitert werden könne, um eine bessere Verkehrssicherheitr die Besucher des anliegenden Spielplatzes zu erreichen und ob der Gehweg auf der ganzen Länge hergestellt werden könne.

 

Herr Türck-Hövener antwortet, dass ein Ortstermin mit dem Tiefbauamt vor dem Bau des Gehweges stattfinden werde, sofern der Beschluss zum Fällen der Bäume unter TOP 10 gefasst werde.

 

 

Information der Verwaltung:

 

Die Findlinge haben immer so gelegen, dass ein Befahren der Garagenzufahrten möglich, ein Längsparken zwischen den Bäumen jedoch verhindert wurde, um den Wurzelraum zu schützen. An der Anordnung der Findlinge hat sich seit Beendigung der Bauphase nichts wesentlich verändert.Die Aufschüttung erfolgte nach den Vorgaben des Gutachtens vom 06.08.2012 von Herrn Dipl.-Ing. Dr. rer. Hort. Hans-Joachim Schulz. Die Aussagen der Bürger*innen B+C sind zutreffend. Der Gehweg kann in dem Bereich, in dem die Bäume ersetzt werden, gepflastert werden. Die Breite der Pflasterung sollte aber 2,0 m nicht überschreiten. Die Fläche zwischen den Bäumen soll jedoch wie bisher unversiegelt bleiben, um einen größeren durchwurzelbaren nicht versiegelten Raum für die Bäume zu schaffen. Auch die Garagenzufahrten zwischen den Bäumen sollen unversiegelt bleiben. Eine Pflasterung entlang der ganzen Länge, auch an den verbleibenden Altbäumen, ist nicht möglich, was sich auch aus dem o.g. Gutachten von H. Schulz aus dem Jahre 2012 ergibt.