25.11.2021 - 10 Ahornbäume in der Dahlemer Straße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Klima- und Umweltschutzausschuss
- Datum:
- Do., 25.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 67 - Technisches Betriebsamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kalinka als Vertreter der Umweltverbände erläutert, dass auf den Erhalt der Ahornbäume seinerzeit bei der Entwicklung des Wohngebietes eine große Sorgfalt gelegt worden sei. Drei Bäume seien nun, vor allem durch die extreme Trockenheit der letzten 2 Jahre, bedingt durch den Klimawandel, sehr in Mitleidenschaft gezogen worden. Der Ahorn sei eine Baumart, die mit den veränderten Klimabedingungen sehr schlecht zurechtkäme, weshalb er vorschlage, als Ersatzpflanzung Winterlinden zu wählen, welche mit den neuen klimatischen Bedingungen besser zurecht kämen. Wenn es zu nachträglichen Verdichtungen gekommen sei, wie eingangs in der Einwohnerfragestunde berichtet wurde, widerspreche dies dem ursprünglichen Vorhaben. Es dürfe aus seiner Sicht auch keine weitere Versiegelung mehr stattfinden. Zudem merkt er an, dass es sich entgegen der Bezeichnung im Baumkastaster nicht um Berg- sondern um Spitzahorn handele und er bittet, dies zu berichtigen.
Herr Mathieu stellt die Frage, warum im Beschlussvorschlag von wassergebundenem Wurzelraum die Rede sei. Nach seinem Verständnis sei eine Kombination von gepflasterten Gehwegen und wassergebundenen Zwischenräumen geplant. Zudem möchte er wissen, ob im Zuge der Ausbaumaßnahmen KAG-Beiträge für die Anwohner fällig würden.
Herr Türck-Hövener sagt eine Beantwortung im Protokoll zu.
Information der Verwaltung:
Es handelt sich bei den gefällten Bäumen um Spitzahorn. Nachgepflanzt werden sollen wieder Spitzahorn der Sorte „Emerald Queen“, die im Gegensatz zum Bergahorn in der Literatur als hitzevertraglich und sehr stadtklimafest beschrieben werden. Gegen eine Bepflanzung mit Winterlinden spricht neben der uneinheitlichen Bepflanzung in der Dahlemer Straße, dass die Winterlinden in Blattlausstarken Jahren Honigtau in nicht unerheblichen Maßen absondern, was wiederum zu Beschwerden der Anwohner führen wird, wie am 05.01.2022 vor Ort bereits vehement zum Ausdruck gebracht wurde. Gegen eine Pflasterung des Bürgersteigs im Bereich der Neupflanzung bestehen keine Bedenken, da die Wurzeln der neu gepflanzten Bäume noch nicht in Richtung Wohnhäuser ragen und der Wurzelraum zwischen den Bäumen ausreichend ist. Entlang des zu pflasternden Bürgersteigs sollte eine Wurzelschutzfolie auf der gesamten Länge ein durchwurzeln der Pflasterung verhindern. Eine Pflasterung des Gehweges entlang der Altbäume ist nicht zulässig. Ebenfalls dürfen die Garageneinfahrten zwischen den neu zu pflanzenden Ahornbäumen nicht gepflastert werden. Hierzu ist vor der nächsten Sitzung des ABG am 10.03.2022 ein Ortstermin geplant. Alternativ wird gegebenenfalls die Kleine Kommission Bauangelegenheiten entscheiden.
Nach Auskunft des Fachamtes werden für die Ausbaumaßnahmen keine KAG-Beiträge erhoben.
Herr Göttgens schlägt seitens der CDU-Fraktion eine Änderung des Beschlussvorschlages im 2. Abschnitt vor. Hier solle ergänzt werden, dass der Gehweg mindestens bis zum Spielplatz gepflastert werden soll.
Zudem regt er an, bei Neubepflanzung im Bereich der Bäume Baumtaschen in die Fahrbahn hinein anzulegen, ähnlich der Ausführungsweise wie bei anderen Bäumen in der Straße. Eine Verlagerung in Richtung Fahrbahn verbessere die Gehwegsituation und könne zudem zur Verkehrsberuhigung beitragen.
Herr Prast, UBL-Fraktion, möchte sich, wie von Herrn Kalinka vorgeschlagen, im Beschlussvorschlag auf Linden als Ersatzpflanzung festlegen.
Herr Kalinka unterstreicht, dass es zum Schutz der Bäume zwingend bei einer wassergebundenen Decke bleiben müsse und keine weitere Pflasterung vorgenommen werden dürfe. Zudem weist er daraufhin, dass bei einer Neupflanzung von Ahornbäumen bei diesen sehr schnell wieder ein Pilzbefall zu befürchten sei, da Sporen der Pilze im Boden verbleiben würden.
Aufgrund der Vielzahl der Änderungswünsche zum Beschluss schlägt Herr Hünefeld eine Ortsbegehung vor.
Herr Mingers wirft ein, dass der nächste Ausschuss erst im Februar/März nächsten Jahres stattfinden werde. Es sei dann nach einer Ausschreibung zu spät, um die Pflanzperiode zu nutzen. Zu der Anregung der Ersatzpflanzung mit Linden schlägt er vor, dies nicht explizit festzulegen, sondern zu ergänzen „…wenn möglich, Lindenbäume“. Hier solle dem zuständigen Fachamt die endgültige Entscheidung überlassen werden.
Herr Kalinka plädiert speziell für Winterlinden.
Herr Krings von der CDU-Fraktion erläutert nochmals die Argumentation zur durchgehenden Fortführung des Gehweges. Es sei unstrittig, die bestmöglichen Bedingungen für die Bäume schaffen zu wollen, jedoch sei hier vor allem auch die Verkehrssicherungspflicht zu beachten. Der Weg solle befestigt werden, da er als wassergebundene Decke nicht genutzt werde und sich als Folge durch das Benutzen der Fahrbahn durch Fußgänger, erhebliche Gefahrensituationen ergäben.
Herr Mingers schlägt vor, nur über den ersten Abschnitt des Beschlussvorschlages abzustimmen mit der Ergänzung „…wenn möglich, Winterlinden…“ und den Beschluss über den Gehweg erst nach einer Ortsbegehung zu einem späteren Zeitpunkt zu fassen. Die Entscheidung bezüglich des Wegeausbaus könne gegebenfalls in einem anderen Ausschuss erfolgen. Diesem Vorschlag wird einheitlich zugestimmt.
Beschluss
Beschluss:
Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die drei bereits abgesetzten Ahornbäume in der Dahlemer Straße bis zum Frühjahr 2022 gänzlich zu entfernen und durch drei Nachpflanzungen, wenn möglich Winterlinden, am Standort zu ersetzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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