14.12.2021 - 11 Friedhofs- und Bestattungswesen hier: Gebührenb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Rat der Stadt Herzogenrath
- Datum:
- Di., 14.12.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 67 - Technisches Betriebsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Barth ist der Ansicht, dass die Preise für die Angehörigen zu hoch seien. Es sei nicht klar ersichtlich, wie die Berechnung der Grünflächen erfolge. Im Haupt- und Finanzausschuss habe er die Vermutung geäußert, dass mit diesen Flächen „gespielt“ werden würde. Die genutzte Fläche für die Gräber auf den Friedhöfen sinke, da sich das Nutzungsverhalten verändert habe. Dies finde sich jedoch in der Berechnung der Grünflächen nicht wieder. Des Weiteren kritisiert er, dass der Abzug der Personal- und Sachkosten nicht ersichtlich sei. Da er bisher darauf noch keine Antwort erhalten habe, stimme er weiterhin gegen den Beschluss.
Beschluss
Beschluss:
Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die als Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfskalkulation über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath für das Jahr 2022 zur Kenntnis.
Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe).
Die neuen Gebührensätze treten am 01.01.2022 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
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1
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