03.11.2022 - 2 Einwohnerfragestunde gemäß § 48 GO NRW in Verbi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Do., 03.11.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Eine Bürgerin fragt, warum in der Kaiserstraße/ Ecke Einsteinstraße ein Verkehrszählgerät hängt. Sie möchte wissen, zu welchem Zweck momentan dort Verkehrszahlen erhoben werden. Zudem möchte sie wissen, warum die Messung gerade jetzt stattfindet, wenn die Rolandstraße gesperrt ist und es zu einem höheren Verkehrsaufkommen in der Kaiserstraße kommt.
Herr Hergesell antwortet, dass der Verwaltung keine Informationen darüber vorliegen, dass momentan Messungen durchgeführt werden. Er weist darauf hin, dass im Stadtgebiet an diversen Stellen Verkehrszählgeräte hängen und vermutet, dass diese von der StädteRegion oder beauftragten Büros stammen.
Hinweis der Verwaltung:
Die Verkehrszählungen wurden von einem Ingenieurbüro durchgeführt, welches für das Stadtplanungsamt eine Verkehrsuntersuchung durchführt.
Eine zweite Bürgerin stellt folgende Fragen bezüglich der Auswertung der Reallabore des Radschnellwegs:
ln der Niederschrift der letzten Sitzung zur Durchführung des Reallabor Radschnellweg steht im 3.Abschnitt „Es existieren allerdings entsprechende Vergleichsmessungen über die Verkehrssituation vor und während der Ferien, so dass die aktuellen Erhebungen entsprechend bewertet werden können und aussagekräftig sind.“ Hier wird zweimal das Wort entsprechend benutzt. Für mich bedeutet dies, dass Vergleichsmessungen unter gleichen
Bedingungen vor und während der Ferien durchgeführt worden sind. Aus den Ergebnissen der Verkehrszählung meines Erachtens geht nicht hervor, dass Zählungen mit Eingriff in den
Straßenverkehr außerhalb der Ferien bzw. Zählungen ohne Eingriff in den Straßenverkehr in den Ferien stattgefunden haben.
Vergleichen sie nur Zahlen ohne Eingriff in den Verkehr außerhalb der Ferien mit Zahlen mit Eingriff (Sperrungen) in den Verkehr in den Ferien? Wenn ja, ist dieses Vorgehen wissenschaftlich?
Wo findet sich in der Auswertung ein begründetes, aussagekräftiges Verfahren zu einer in der Mail an mich angekündigten Hochrechnung lt. Handbuch für die Bemessung von
Straßenverkehrsanlagen der FGSV (HBS 2001) wieder? Danach sollen „Einflüsse der unterschiedlichen Jahres- und Ferienzeiten“ berücksichtigt werden. Wo wird dieses Verfahren
erläutert, damit die Zahlen aus dem Verkehrsversuch wirklich vergleichbar sind?
Herr Hergesell äußert, dass die Fragen mit der Niederschrift ausführlich beantwortet werden.
Hinweis der Verwaltung:
Die Verkehrsversuche und -messungen mit Eingriffen in den Straßenverkehr konnten zum Teil nur innerhalb der Ferien durchgeführt werden, da seitens des Auftragnehmers bei den aufeinanderfolgenden Reallaboren eine Durchführung der Messungen nur während der Ferien erfolgen konnte. Jedoch werden die gemessenen Verkehrsmengen nicht unmittelbar miteinander verglichen, sondern erst die Ergebnisse der Hochrechnung gemäß HBS 2001. Diese berücksichtigen die Einflüsse der Jahreszeiten und Schulferien auf die Verkehrsstärke, sodass Verkehrszahlen auf einer einheitlichen Hochrechnungsbasis ("Bemessungsverkehrsstärke") miteinander verglichen werden. Bei der Bemessungsverkehrsstärke handelt es sich um eine wichtige Kenngröße in der Analyse und Prognose von Verkehrsmengen.
Das angewandte Vorgehen entspricht dem Hochrechnungsverfahren des HBS 2001 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen und fußt dabei auf wissenschaftlichen Erkenntnisse aus der empirischen Verkehrsforschung.
Das Verfahren "Hochrechnung von Kurzzeitzählungen auf die Bemessungsverkehrsstärke" ist im "Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, Ausgabe 2001 (HBS 2001)" der FGSV im Anhang zu Kapitel 2 beschrieben. Da es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt, ist es der Verwaltung nicht möglich, das Verfahren öffentlich bekanntzumachen.
Der Bürgerin wurde die Antwort bereits vor Veröffentlichung der Niederschrift übersandt.
Eine dritte Bürgerin fragt, wo die Stimmen der Petition sowie die Unterschriftenliste der UBL auf der Auswertung des Reallabors Radschnellweg abgebildet sind. Weiterhin fragt sie zur Teilsperrung Raiffeisenstraße/ Mühlenstraße, wie es als erträglich angesehen kann, wenn es rund um den Kindergarten zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen kommt und warum für die Kinder zur Sicherung nichts unternommen wird.
Hinweis der Verwaltung:
Eine Unterschriftenliste der UBL-Fraktion bzgl. der Reallabore liegt der Verwaltung aktuell nicht vor. Verkehrsstärken wurden in der Vorlage als verträglich gewertet, wenn sie die Grenzwerte für den vorliegenden Straßentyp entsprechend der einschlägigen Regelwerke nicht überschreiten. Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Herzogenrath tritt für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf den Straßen im Stadtgebiet ein und trifft erforderliche Maßnahmen, die der Verkehrssicherheit dienen, sobald Problemlagen bekannt sind. Präventive Maßnahmen werden zudem insbesondere zur Schulwegsicherheit und im Umfeld von Kindertagesstätten getroffen.
Eine vierte Bürgerin möchte gerne wissen, wie die Zahlen der Auswertung des Reallabors Radschnellweg hochgerechnet wurden, da die Verkehrszählungen in den Ferien stattgefunden haben. Sie fragt unter welcher Datenbasis die Zählungen ausgewertet wurden. Sie kann die Ergebnisse zwischen Einbahnstraßensperrung und Vollsperrung nicht nachvollziehen, da sich die Zahlen in gewissen Abschnitten kaum verändert haben.
Des Weiteren hat sie die Information erhalten, dass in circa 14 Tagen ein interfraktionelles Gespräch über den Radschnellweg, bei welchem die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, stattfindet. Sie fragt, warum die Öffentlichkeit daran nicht teilnehmen kann.
Zudem möchte sie wissen, warum in der Vorlage verschiedene Planungsgruppen erwähnt werden, ihre Petition jedoch nicht aufgeführt wurde.
Hinweis der Verwaltung:
Ausführliche Informationen über das Hochrechnungsverfahren können der obenstehenden Beantwortung der Fragen der zweiten Bürgerin entnommen werden. Als Basis für die Hochrechnungen dienten die Ergebnisse der Verkehrsmessungen während der verschiedenen Versuchszeiträume.
Bei interfraktionellen Gesprächen handelt es sich um einen Behördentermin (unter Beteiligung der Politik). Hierbei ist eine Teilnahme von außenstehenden Personen nicht vorgesehen.
Bei den angesprochenen „Planungsgruppen“ handelt es sich um Vereine, die sich für die Interessen verschiedener Gruppen einsetzen. Deren Beteiligung ist bei größeren Planungsvorhaben üblich. Die Petition wurde in dieser Auflistung nicht genannt, da es sich hierbei lediglich um die gesammelte Meinungsäußerung eines Personenkreises handelt und insofern im Rahmen der Beteiligung als eine gemeinsame Stellungnahme angesehen wird.
Ein Bürger, welcher Mitinitiator des Bürgerantrags zur Radvorrangroute des Vereins Kohlscheider Bürger ist, hebt hervor, dass der Verein eine Stellungnahme auf die Vorlage der Verwaltung an die Fraktionen, den Bürgermeister sowie an die Verwaltung geschickt hat.
Der Herr bringt zum Ausdruck, dass die Förderung des Radverkehrs als konfrontativ dargestellt wird. Er möchte wissen, warum viele Punkte, wie zum Beispiel die Vornahme einer Vorfahrtsänderung, die Beseitigung punktueller Engstellen oder die Einrichtung von Fahrrad-straßen, nicht vor dem Beschluss des Reallabors Radschnellweg, umgesetzt wurden.
Der Bürger möchte dazu motivieren, sich die einzelnen Punkte, wie zum Beispiel die Kosten des Radschnellweges, genau anzuschauen. Zudem stellt er sich die Frage, ob man im Vorhinein das Thema des Radverkehrs mehr hätte in den Vordergrund rücken können, wie beispielsweise mit einer Radvorrangroute.