08.11.2022 - 8 Nichtanrechnung der Energiepreispauschale bei d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Krings trägt einen geänderten Beschlussvorschlag vor, dem sich SPD- und CDU-Fraktion explizit anschließen.

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Beschluss

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, bei allen Empfängern die Energiepreispauschale in Höhe von 300,00 € bei der Berechnung der Elternbeiträge nicht als Einkommen im Sinne des § 31 Kinderfördersatzung anzurechnen.