17.03.2022 - 6 Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Vorlage wird nachgereicht.
- Datum:
- Do., 17.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 37 - Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ebert, SPD-Fraktion, ist erfreut, dass der Brandschutzbedarfsplan in die Wege geleitet wurde. Es ist nach seiner Auffassung auch richtig und wichtig, dass der Bedarfsplan so umfangreich ausgestaltet ist, damit die Weichen für die nächsten Jahre gestellt werden können, insbesondere im Hinblick auf Gebäude und Personal. Er sieht jedoch Probleme hinsichtlich des Personals, da es nach seiner Kenntnis für die Verwaltung jetzt schon schwierig ist, geeignetes Personal zu gewinnen.
Herr Matthieu, Fraktion B90/DIE GRÜNEN, sieht den unteren Zielerreichungsgrad von 80 % als kritisch an und wünscht sich, dass bis zur Ratssitzung Informationen zur Verfügung gestellt werden, warum der untere Zielerreichungsgrad als ausreichend angesehen wird. Zudem sollten Alternativen aufgezeigt werden, damit dieser Zielerreichungsgrad bei Bedarf noch angepasst werden kann.
Herr Schlebusch, CDU-Fraktion, sieht die 80% Zielerreichungsgrad ebenfalls als kritisch an, da dies als unteres Minimum angesehen wird. Er hinterfragt, warum lediglich 80% Zielerreichungsgrad festgeschrieben werden sollen. Diese Zahl sollte entsprechend unterfüttert werden. Auch hinsichtlich der Generierung von Personal sollte die Verwaltungsspitze frühzeitig tätig werden.
Herr Hardt, UBL-Fraktion, stellt klar, dass der Zielerreichungsgrad personalabhängig ist. Insofern ist der im Minimum aufgeführte Zielerreichungsgrad nach seiner Auffassung an die jetzige Personalausstattung gekoppelt. Er merkt an, dass im Bedarfsplan die Verantwortung des Dezernats I beim Bürgermeister angesiedelt ist und fragt, ob der Bürgermeister weiterhin der verantwortliche Dezernent bleiben will.
Herr Pontzen, FDP-Fraktion, sieht das gesamte Verfahren kritisch und merkt an, dass das Verfahren bereits in der alten Legislaturperiode angeschoben wurde. Er regt an, dass die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes schneller umgesetzt werden soll, als die Planung. Er führt zudem aus, dass in den Arbeitskreisen ein Gutachten hinsichtlich der Aufbau-/Ablauforganisation der Feuerwehr thematisiert wurde, welches jedoch nicht abschließend finalisiert wurde. Es gab jedoch seitens des Bürgermeisters die Zusage, den Fraktionen dieses nicht finalisierte Gutachten vertraulich zur Verfügung zu stellen. Er fragt nach, wann das Gutachten den Fraktionen zur Verfügung gestellt wird.
Herr Dr. Fadavian führt aus, dass als Grundlage die derzeitige Dezernatsverteilung dient. Bezüglich der neuen Dezernatsverteilung finden derzeit noch abschließende Gespräche statt. Jedoch so lange die Feuerwache im Dezernat I anhängig ist, wird es auch so entsprechend ausgewiesen.
Hinsichtlich des Gutachtens bzgl. der Organisationsstruktur der Feuerwehr führt er aus, dass dies, sofern es so beschlossen wurde, dann auch zur Verfügung gestellt wird.
Anmerkung der Verwaltung:
Hinsichtlich der Frage, aus welchem Grund lediglich ein Zielerreichungsgrad von 80 % festgeschrieben werden soll, ist anzumerken, dass die hier angestrebten 80 % den rechtlichen Vorgaben und den Fachempfehlungen entsprechen. Die Hintergründe hierzu werden ab Seite 76 des Brandschutzbedarfsplanes detailliert beschrieben.
Ein Entscheidungskriterium stellen hier unter anderem die neu festgelegten Schutzzieldefinitionen und die damit einhergehenden geänderten Anforderungen, auf Grundlage der gemeinsam erstellten Handlungsempfehlung Bedarfsplanung für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, durch das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, dem Städtetag NRW, Landkreistag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW, VdF NRW, AGBF NRW und AGHF NRW, dar.
Vorab dieser Festschreibung wurde hierzu auch konkret mit dem Kreisbrandmeister, in seiner Funktion als untere Aufsichtsbehörde, dieser Zielerreichungsgrad erörtert bzw. fachlich abgestimmt.
Unabhängig dieser Festlegung ist die Feuerwehr der Stadt Herzogenrath jedoch weiterhin bestrebt, zu jeder Zeit einen höheren Zielerreichungsgrad, im Rahmen ihrer Fähigkeiten, zu erzielen.
Beschluss
Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath folgenden Beschluss zu fassen:
a) der Brandschutzbedarfsplan wird in seiner vorgelegten Form beschlossen.
b) der Zielerreichungsgrad wird auf 80 % festgelegt,
c) die Verwaltung wird beauftragt:
- die unter Kapitel 10 beschriebenen Maßnahmen nach ihrer gekennzeichneten Priorisierung umzusetzen,
- die unter Kapitel 9.3 beschriebenen Maßnahmen innerhalb des Planungszeitraumes von 5 Jahren auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen und dem jeweiligen Ausschuss diese vor Umsetzung zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
d) Die Verwaltung hat vor Ablauf von 5 Jahren dem Rat der Stadt Herzogenrath eine Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes sowie einen Bericht über die Umsetzung der im Brandschutzbedarfsplan vorgesehenen Maßnahmen und deren Wirksamkeit zur Beschlussfassung vorzulegen,
e) Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung,sowie dem Rat der Stadt Herzogenrath über wesentliche Veränderungen der Grundlagen des Brandschutzbedarfsplanes zu berichten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3,9 MB
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