02.03.2023 - 10 Befreiung von der Zweckbindung gem. § 55 Abs. 2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Es erfolgt keine Wortmeldung.

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt für das Kindergartenjahr 2023/24 im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung gemäß § 55 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz NRW die Plätze, die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden und noch der Zweckbindung unterliegen, vorrangig mit Kindern unter drei Jahren zu belegen.

 

Er beschließt eine Belegung von investiv geförderten U3-Plätzen mit über-dreijährigen Kindern im Einzelfall zuzulassen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 15

Nein- Stimmen:   0

Enthaltungen:   0