02.03.2023 - 9 Fortschreibung der Bedarfsplanung "Förderung vo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- Die Vorlage wird nachgereicht.
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 02.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau von Wnuck gibt die tagesaktuellen Zahlen der zurzeit noch unversorgten Kinder bekannt:
Zurzeit 72 noch unversorgte Kinder in Summe.
davon: 14 Ü3-Kinder, 58 u3-Kinder
Dem stehen 20 freie Ü3-Plätze gegenüber, so dass es zu Begin des Kindergartenjahres voraussichtlich einen kleinen Puffer geben werde.
Von den 58 „überzähligen“ Bedarsmeldungen für u3-Kinder sind 2 Meldungen sogenannte Wechselanträge, d.h.: die Kinder sind zurzeit bereits versorgt.
Den verbleibenden 56 unversorgten u3-Kindern stehen 37 nicht belegte Tagespflegeplätze und 12 noch in der Nestgruppe (Nachfolgeregelung für die Großtagespflegestelle Sterntaler) zu schaffende Plätze gegenüber. Damit reduziert sich der ungedeckte Bedarf zurzeit auf 7 u3-Plätze.
Erfahrungsgemäß ziehen einige Eltern ihre Bedarfsmeldung noch zurück, wenn sie (zunächst) keinen Platz in ihrer Wunscheinrichtung bekommen. Im Bedarfsfall werden für die verbleibenden unversorgten Kinder Überbelegungsregelungen getroffen, so dass Zuversicht besteht, zumindst zum Beginn des Kindergartenjahres alle Kinder versorgen zu können.
Frau von Wnuck erklärt, dass sie – auch mit Blick auf Nachbarkommunen und die Situation im Land NRW insgesamt - „sehr zufrieden“ mit der Situation sei. Genauere Zahlen könnten dann in der Juni-Sitzung mitgeteilt werden.
Nach Auffassung von Frau Shad-Matzutt könnte der Puffer für Ü3-Kinder zu eng sein und für u3-Kinder müsse grundsätzlich ein Puffer geschaffen werden. Bezüglich des Problems „Randzeitenbetreuung“ bevorzuge die UBL Lösungsmodell 2 der Vorlage (ortsteilbezogene Erweiterung der Öffnungszeiten von 6:00 – 18:00 Uhr von je einer Kita).
Beschluss
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortschreibung der Kindertagesbetreuungsbedarfs-planung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz-NRW) zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in anderen Betreuungsformen.
Des Weiteren nimmt er zur Kenntnis, dass die Planung auf der Grundlage der Anmeldungen der Eltern im Kita-Buchungsportal und in Abstimmung mit allen Trägern und Leitungen der Kindertageseinrichtungen in Herzogenrath erstellt wurde.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Landesjugendamt auf der Grundlage der Bedarfsmeldungen der Eltern und den Festlegungen der kommunalen Jugendhilfeplanung die Gruppenformen und die Betreuungszeiten inkl. Plätze in der Kindertagespflege zum 15.03.2023 für das Kindergartenjahr 2023/2024 zu melden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
18,2 MB
|