21.03.2023 - 6 Erweiterung Grundschule Alt-Merkstein hier: Sa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 21.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 60 - Gebäudemanagement
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Zelmat: siehe Vorlage V2023/049 mit Anlage.
Herr Gronowski äußert sich zu dem Vortrag von Frau Zelmat sehr lobenswert, weist auf die gute Umsetzung bzgl. der energetischen Aspekte und den EU-Vorgaben bzw. den Vorgaben der Bundesregierung hin und wünscht sich ein detailliertes Finanzcontrolling. Es soll stetig Informiert werden, wie die Kostenentwicklungen sind. Er weist auf die ursprünglichen Plankosten hin. Die Belastung der Schüler durch die Sanierung soll so gering wie möglich gehalten werden.
1. Energetische Maßnahmen Altbau:
Auch der Altbau der GGS Alt-Merkstein wird im Zuge der Sanierung energetisch ertüchtigt. Dazu gehören die Erneuerung der Heizungsanlage (als Pellet-Heizung), die Erneuerung der Fenster, die Dämmung der Kellerdecke gegen unbeheizte Kellerräume, die Dämmung der Dachflächen (Bereich Flachdächer) und die Dämmung der obersten Geschossdecke im Bereich der ehem. Hausmeisterwohnung. Eine zusätzliche Dämmung der Schrägdachflächen im Bereich der ehem. Hausmeister Wohnung ist daher nicht notwendig. Die ehem. Hausmeisterwohnung liegt nach Umsetzung der Maßnahmen nicht (mehr) im beheizten Raumvolumen des Altbaus.
Auf die Dämmung der Außenwände des Altbaus wird - aufgrund des einvernehmlich abgestimmten Vorgehens zum Erhalt der äußeren Gestalt des Gebäudes (insbes. der Klinker-Fassaden) - verzichtet.
2. Bauzeit / laufender Schulbetrieb:
Wir möchten zunächst nochmals darauf hinweisen, dass für die Auslagerung des Schulbetriebs seitens der Stadt Herzogenrath keine Ausweichflächen zur Verfügung gestellt werden können, so dass die Ausführung der Bauarbeiten bei laufendem Schulbetrieb erfolgen soll. Die Bauarbeiten sollen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs daher in zwei Bauabschnitten erfolgen (1.BA - Erweiterungsbau, 2.BA - Sanierung der Altbauten). Die Abschnitte sind dabei so gewählt, dass eine Trennung von Baustellenbetrieb und Schulbetrieb weitest gehend gewährleistet werden kann.
Durch die Ausführung der Baumaßnahmen bei laufendem Schulbetrieb ist naturgemäß auch mit Beeinträchtigungen durch Baustellengeräusche zu rechnen. Selbstverständlich wird im Zuge der Bauarbeiten darauf geachtet, dass diese - soweit möglich - auf ein Minimum reduziert werden und besonders geräuschintensive Arbeiten im Vorfeld mit der Schulleitung abgestimmt werden.
3. Modulbauweise:
Bei der Erweiterung des Schulgebäudes handelt es sich um ein komplexes Bauvorhaben, bei dem Abhängigkeiten zu vorgegeben Gebäude- und Anschlusshöhen berücksichtigt werden müssen und welches zudem in einer topographisch sehr anspruchsvollen Situation umgesetzt werden soll (Hanglage, tiefe Gründungsohlen, etc.). Auch ist das umzusetzende Raumprogramm vielfältig und "heterogen" (unterschiedliche Raumgrößen, z.B. Mensa, Klassenräume, etc.). In Summe bedingt das eine Reihe an baulichen und konstruktiven Sondersituationen.
Die Errichtung eines Gebäudes in Modulbauweise ist u.E. hingegen baulich und wirtschaftlich erst dann sinnvoll, wenn es einen hohen baulichen Wiederholungsfaktor gibt und das Gebäude möglichst unabhängig von anderen Gebäuden errichtet werden kann (z.B. auf der "grünen Wiese"). Dies ist hier jedoch beides nicht gegeben.
Herr Dr. Fasel:
Schließt sich dem Kompliment über den Vortrag den anderen Parteien an.
Da es einen Grundgrundsatzbeschluss gibt, dass bei allen Neubaumaßnahmen in schulischen Bereichen eine aktive Belüftung vorgesehen werden soll, stellt Herr Dr. Fasel die Frage ob dies berücksichtigt wurde.
Wurde die Versorgung des Gebäudes mit erneuerbaren Energien berücksichtigt (Wärmepumpe, Pelletheizung, Solar, Photovoltaik) Frau Zelmat kann diese Frage mit ja beantworten.
Herr Seifert:
Was passiert mit den alten Wohnungen im Altbau, werden diese auch saniert?
Antwort Frau Zelmat:
Die Wohnungen werden aktuell als Lagerfläche benutzt und nicht umfassend saniert. Die Räume werden für die aktuelle Nutzung entsprechend instandgesetzt und renoviert.
Herr Gronowski:
Werden die Bestandsgebäude weiterhin über Gas versorgt oder was ist im Detail geplant?
Antwort Herr Reynders
Der Altbau wird zukünftig über Pelletheizung versorgt.
Der 60-er Jahre Bau und der Neubau über eine Wärmepumpe.
Herr Gronowski:
können hier die neuen EU-Vorgabe, gerade für Bestandsgebäude, berücksichtigt werden? Ansonsten müsste man dieses auch anpacken.
Antwort Herr Reynders:
Soweit das möglich ist, ja.
Frau Kurig:
Lobt das stimmige Konzept und der barrierefreien Umsetzung der Baumaßnahme.
Herr Baumann:
Bauausschuss nimmt den Vortrag zur Kenntnis
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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298,6 kB
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