18.04.2023 - 2 Bebauungsplan III/39 - 1. Änd. "Gewerbegebiet M...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Von Seiten aller Fraktionen wird der beabsichtigte Umzug des Nahversorgers zum Nordsternpark begrüsst.

 

Herr Spiertz von der Fraktion CDU bittet jedoch darum, die Einrichtung einer weiteren Bushaltestelle an der Geilenkirchener Straße (wie von der ASEAG empfohlen) zu prüfen. Zudem erwarte man, dass der neue Aldi-Markt mit Photovoltaikanlage bestückt und auf dem Parkplatz für Ladeinfrastruktur gesorgt werde. Seitens seiner Fraktion weist er auf die derzeit schon bestehende Parkplatzproblematik hin, welche sich durch eine anzunehmende höhere Frequentierung voraussichtlich noch verschärfen werde. Durch die Inanspruchnahme von Parkflächen mehrerer bereits ansässiger Unternehmen zur Lagerung und Ausstellung von Ware falle sehr viel Parkraum weg. In diesem Zusammenhang fragt er nach, wer Eigentümer dieser Parkflächen sei.

 

Eine Beantwortung im öffentlichen Teil der Sitzung ist nicht möglich und ein nichtöffentlicher Teil in dieser Sondersitzung nicht vorgesehen. Eine Beantwortung soll im nichtöffentlichen Teil der sich anschließenden Stadtratssitzung erfolgen.

 

Frau Prast von der Fraktion SPD ist der Meinung, dass die vorhandene Bushaltstelle nicht allzu weit entfernt sei, bei Bedarf jedoch darüber im Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung (MSO) beraten werden könne.

 

Herr Dr. Schillings von der Fraktion UBL äert stellvertretend für seine Fraktion die Sorge, dass die Versorgung im Bereich des Altstandortes durch den Wegzug sich verschlechtern werde. Er schlägt folgende Ergänzung des Beschlussvorschlages vor:

 

r das Gebiet um den bisherigen Standort des Marktes (Boscheler Berg/Schleypenhof) wird ein Konzept für die fußufige Nahversorgung erstellt“.

 

 

Herr Dr. Fleckenstein von der Fraktion SPD sieht den Erweiterungsvorschlag nicht im Zusammenhang mit dem Beschluss des Bebauungsplanes und schlägt vor, dies in einem Antrag zu formulieren. Er stellt dem Ausschuss jedoch frei, über den erweiterten Beschlussvorschlag abzustimmen.

 

Herr Schlebusch von der Fraktion CDU erkundigt sich nach den rechtlichen Möglichkeiten, bei Beschluss der Satzung den Beschlussvorschlag derart zu ergänzen.

 

Herr Mingers ist der Ansicht  bei der hier vorgesehenen Beschlussfassung der Satzung, die vorgeschlagene Ergänzung nicht mit aufzunehmen, sondern stattdessen einen Antrag zur Beratung im SWZ zu stellen.

 

Herr Dr. Schillings zieht den Erweiterungsvorschlag daraufhin zurück und es wird in der Folge über den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage abgestimmt.

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Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit beschließt

 

1. die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen und

 

2. den Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB über die 1. Änderung des Bebauungsplanes III/39 „Gewerbegebiet Merkstein-Süd“ und

 

empfiehlt dem Rat

 

1. den Beschluss über die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen und

 

2. den Beschluss über die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen und

 

3. den Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) über die 1. Änderung des Bebauungsplanes III/39 „Gewerbegebiet Merkstein-Süd“ zu fassen

 

Beschlussvorschlag Rat

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt

 

1. die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen und

 

2. die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen und

 

3. den Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB über die 1. Änderung des Bebauungsplanes III/39 „Gewerbegebiet Merkstein-Süd“ zu fassen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung durch Bekanntmachung der Rechtskraft zuzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen: 21

Nein- Stimmen: -

Enthaltungen: -