23.04.2024 - 9 Hallen- und Freibad Herzogenrath; hier: Änderun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Verhoolen teilt mit, dass Sie dem Beschlussvorschlag zustimmen werden.

 

Herr Gronowski sagt, dass die CDU- Fraktion den Beschlussvorschlag ablehnen werde, weil sie sich mit dem Thema Einwohnertarif nochmal auseinandersetzen werde. Zudem hätte man sich anstelle einer Gebührenerhöhung eine andere Lösung gewünscht.

 

Herr Baumann schließt sich den Ausführungen von Herrn Gronowski an.

 

Herr Barth fragt, ob bei dem Öffnungstermin des Freibades eine Flexibilität aufgrund von Witterungsverhältnissen eingebaut werden könnte. Weiterhin führt er aus, dass die UBL Fraktion Wert darauflege, dass der neue Gebührentarif erst in Kraft tritt, wenn das neue Hallenbad eröffnet werde, und dass r das Hallenbad Bergerstraße die alten Tarife gelten werden.

 

Herr Schlebusch fragt nach einem konkreten Fertigstellungstermin des neuen Hallenbades.

 

Herr Türck-Hövener antwortet, dass nach derzeitigem Bauzeitenplan das neue Hallenbad voraussichtlich dieses Jahr fertiggestellt werde.

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen bezüglich der Entgeltordnung für das Freibad der Stadt Herzogenrath. Dabei soll die neue Entgeltordnung zum 01.05.2024 in Kraft treten.

 

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt die Entgeltordnung des Hallenbades Bergerstraße mit Inbetriebnahme des neuen Hallenbades außer Kraft und dafür eine Entgeltordnung für das Hallenbad Forensberger Straße in Kraft zu setzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 28 

Nein- Stimmen: 17 

Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage