25.04.2024 - 5 Änderung des Parkraumkonzepts in den zentralört...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Ausschuss für Mobilität und Tiefbau
- Datum:
- Do., 25.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 66 - Tiefbau, Verkehrs- und Betriebsamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Pontzen, FDP-Fraktion, begrüßt den Beschluss und verweist auf eine Vielzahl von Anträgen seiner Fraktion in der Vergangenheit zu der Thematik. Er sieht die Abschaffung der Parkgebühren als eine klare Stärkung des Einzelhandels in Herzogenrath.
Herr Hardt, UBL- Fraktion, möchte wissen, ob die Abschaffung der Parkscheinautomaten mit dem bestehenden Vertrag der Parkster-App einhergeht.
Herr Hergesell erläutert, dass der Vertrag mit Parkster zunächst eine zweijährige Probezeit beinhaltet und dieser gekündigt werden kann.
Herr Saremba, SPD- Fraktion, begrüßt den Beschlussvorschlag ebenfalls und schlägt vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, indem die Parkhöchstdauer auf 90 Minuten ausgeweitet wird.
Herr Gronowski, CDU- Fraktion, begrüßt das Verfahren und schlägt vor, die Zeitschiene der Parkdauer nach den Erkenntnissen der Verwaltung zu wählen. Grundsätzlich kann die Dauer angepasst werden, er hält eine Stunde für ausreichend.
Herr Sarmba, SPD- Fraktion, fügt an, dass wenn die Parkscheinautomaten außer Betrieb sind, eine Parkdauer von 120 Minuten mit Parkscheibe gewährt wird. Insofern sind 90 Minuten als Kompromiss zwischen dem Vorschlag der Verwaltung und der bestehenden Regelung sinnvoll.
Herr Göttgens, CDU- Fraktion, stellt klar, dass die ausgewiesenen Zonen räumlich klein gefasst sind und außerhalb der ausgewiesenen Zonen eine Vielzahl von kostenfreien Parkplätzen zur Verfügung stehen die sich in unmittelbaren fußläufigen Umfeld zu den Kernbereichen befinden.
Herr Pontzen, FDP- Fraktion, fragt nach, wie die Kontrollen stattfinden sollen, damit Dauerparker verhindert werden.
Herr Hergesell führt aus, dass die Kontrollen seitens des Ordnungsamtes weiter durchgeführt werden. Er weist darauf hin, dass die zeitliche Beschränkung in den Außenbereichen derzeit bei 120 Minuten liegt. Bei einer Festsetzung von 60 Minuten in den Kernbereichen wäre eine Unterscheidung für die Bürger*innen nach seiner Auffassung klarer, jedoch ist die Verwaltung offen für andere Alternativen. Er bittet darum, sich auf eine zeitliche Beschränkung festzulegen, da bzgl. der Umsetzung die entsprechenden Schilder im Vorfeld beschafft werden müssen.
Herr Kosel, Fraktion B90/ Die Grünen, kritisiert, dass in der Auflistung der Kosten nur die Kosten der Parkscheinautomaten abgebildet werden. Er fände auch eine Auflistung der weitergehenden Kosten beispielsweise für die Bereitstellung und Instandhaltung der Parkstände interessant.
Herr Gronowski, CDU- Fraktion, sieht die Diskussion hinsichtlich der zeitlichen Beschränkung sekundär, es sollte dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt werden und nach einem Jahr evaluiert werden.
Herr Hergesell empfiehlt nochmals eine größere Zeitspanne zwischen der Parkdauer im Außen- und Kernbereich vorzusehen. Er priorisiert eine Stunde im Kernbereich und im Rahmen der Evaluation kann eine bedarfsgerechte Anpassung erfolgen.
Herr Göbbels, SPD- Fraktion, stellt klar, dass die Änderung der Parkzeiten klar durch die Verwaltung dargestellt werden soll und dann sollte auch jeder Autofahrer wissen, wo wie lange geparkt werden darf. Er bevorzugt ebenfalls eine Ausweisung von 90 Minuten in den Kernbereichen.
Der Ausschussvorsitzende lässt über die Änderung des Beschussvorschlages bezüglich der Ausweisung der Parkdauer auf 90 Minuten im Kernbereich und die Beauftragung der Verwaltung zur Evaluation der Ergebnisse nach einem Jahr (im September 2025) vorzulegen, abstimmen.
Beschluss
Geänderter Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität und Tiefbau empfiehlt dem Rat das Parkraumkonzept derart zu ändern, dass in den Bereichen mit Parkscheinregelung künftig eine Parkscheibenregelung mit einer Parkhöchstdauer von 90 Minuten gilt. Darüber hinaus sollte die Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Herzogenrath (Parkgebührenordnung vom 13.12.2022) zum 01.09.2024 außer Kraft gesetzt und der Vertrag mit der Firma Parkster gekündigt werden.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Parkscheinautomaten im Anschluss zurückzubauen und zu entsorgen sowie die erforderliche Beschilderung entsprechend anzupassen.
Zudem sollen die Erfahrungen der Änderung evaluiert werden und die Ergebnisse dem zuständigen Fachausschuss nach einem Jahr im September 2025 vorgestellt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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108,9 kB
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