07.05.2024 - 5 Bebauungsplan I/60 "Apolloniastraße" hier: 1. B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Fleckenstein von der Fraktion SPD stellt fest, dass die Beschlusslage etwas merkwürdig sei. Die Änderung des Geltungsbereichs sei unstrittig, jedoch sei der Beschluss zur Offenlage schwierig, da nicht klar sei, was offengelegt werden solle. Es fehle ihm an Angaben zu der Anzahl der Stellplätze und der Wohneinheiten. Widersprüchlich seien auch Angaben zur maximalen Gebäudehöhe. Diese sei an einer Stelle mit 120,50 m und an anderer Stelle mit 122,50 m beziffert.

 

 

Information der Verwaltung:

 

Die max. Gebäudehöhe von 120,50 m soll für die Vollgeschosse zulässig sein, die Höhe von 122,50 m für das Staffelgeschoss.

 

 

Seitens der Fraktion SPD werde man dennoch beiden Beschlüssen zustimmen, jedoch soll den Fraktionen rechtzeitig vor Beginn der Offenlage die endgültige Version zur Durchsicht zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Spiertz von der Fraktion CDU stimmt seinem Vorredner zu. Zudem ist er der Meinung, dass am 08.03.2024 ein Termin vor dem OVG Münster in der Thematik stattgefunden habe und er erbittet Informationen zu diesem Termin.

 

Herr Türck-Hövener sagt eine Beantwortung in der Niederschrift zu.

 

 

Information der Verwaltung:

 

Es ist kein Gerichtsverfahren zu dem Bebauungsplanverfahren I/60 “Apolloniastraße“ anhängig. Am 08.03.2024 sollte ursprünglich ein Termin vor dem OVG Münster zu dem Bebauungsplan I/18-4.Änd. “Neu-/Voccartstraße“ stattfinden. Kurz zuvor wurde das Verfahren jedoch auf „ruhend“ gestellt und der Termin hat nicht stattgefunden.

 

 

Frau Kurig von der Fraktion UBL erbittet die Aufnahme weiterer Festsetzungen für den Bebauungsplan zu überdenken. Es sollen aus ihrer Sicht Schottergärten unzulässig sein, zusätzliche Versiegelungen für Stellplätze usw. sollen in versickerungsfähiger Ausführung gestaltet werden und Einfriedungen aus Gitterzäunen, sofern zulässig, sollen verpflichtend begrünt werden müssen.

 

Herr Spiertz von der Fraktion CDU fragt nach, ob die Festsetzungen zum Schallschutz nur für neu entstehende Bauten oder auch für diese im Bestand gelten.

 

Herr Türck-Hövener antwortet, dass dies für den Bestand nicht umzusetzen sei.

 

Frau Herzner von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äert Bedenken, dass die neuen Gebäudehöhen, welche um 7,00m das Nachbargebäude Afdener Straße Nr. 8 überschreiten, zu massiv seien und bittet um Anpassung.

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung beschließt die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes I/ 60 „Apolloniastraße“ sowie die Durchführung der Offenlage nach §§ 3(2) und 4(2) BauGB.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen: 20

Nein- Stimmen: -

Enthaltungen: -

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Anlagen zur Vorlage