18.06.2024 - 13 Befreiung von der Zweckbindung gem. § 55 Abs. 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 18.06.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für das Kindergartenjahr 2024/2025 im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung gemäß § 55 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz NRW die Plätze, die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden und noch der Zweckbindung unterliegen, vorrangig mit Kindern unter drei Jahren zu belegen.
Er beschließt, eine Belegung von investiv geförderten U3-Plätzen mit über-dreijährigen Kindern im Einzelfall zuzulassen.