18.06.2024 - 11 Neufassung der Satzung der Stadt Herzogenrath ü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es entfaltet sich eine kurze Diskussion darüber, ob die Satzungsneufassung aus Anlass der Sitzung (ohne Anhörung der Tagespflegepersonen) bereits verabschiedet werden soll.

 

Herr Barth r die UBL und Frau von Wnuck r die Verwaltung plädieren für die Verabschiedung, insbesondere weil die Satzung jederzeit geändert werden könne und weil zwischenzeitlich Rechtsicherheit herrschen sollte.

 

Der Vorschlag, dass ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Tagespflegpersonen in der Folgesitzung ausführen soll, weshalb sie aus ihren Reihen ein beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss wünschen, wird angenommen und auch von der Verwaltung akzeptiert.

 

Herr Riegel hinterfragt insbesondere die Regelung zur Herabsetzung von Elternbeiträgen.

Frau von Wnuck sagt zu, in der Niederschrift die dahinterstehenden Überlegungen darzustellen:

 

Die Verwaltung führt in der Niederschrift aus:

  1. Die Fassung des § 29 Abs. 8 stellt im Ergebnis die satzungsgemäße Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 23.04.2024 dar. Der Rat hatte im Wege einer Einzelfallentscheidung für das Kindergartenjahr 2023/24 eine ergänzende beitragsrechtliche Regelung zur Satzung für den Fall atypischer Betreuungseinschränkungen und –ausfälle verabschiedet, um der Verwaltung auf administrativer Ebene ein Werkzeug an die Hand zu geben. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Transparenz wurde diese Beschlusslage in die Neufassung der Satzung transferiert.
  2. Das Verwaltungsprogramm bildet Betreuungseinbußen für den vollen Kalendermonat ab. Durch die klare Abgrenzung mittels Kalendermonat wird die übersichtliche und zeitnahe Anspruchsprüfung und Berechnung ermöglicht.

 

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Beschluss

Beschluss:

Beschlussvorschlag für den Jugendhilfeausschuss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat die Neufassung der Satzung über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege – Kinderfördersatzung (Kfs) – vom 25.06.2024 zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für den Stadtrat:

 

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Neufassung der Satzung über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege – Kinderfördersatzung (Kfs) – vom 25.06.2024.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 12

Nein- Stimmen:   0

Enthaltungen:   0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?SILFDNR=1480&TOLFDNR=25893&selfaction=print