18.06.2024 - 4 Fortbestand der Mountainbike-Strecke "Bike Park...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 18.06.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Urmes erläutert die Hintergründe der Vorlage. Zusammenfassend erklärt er, dass die Rechtslage zurzeit unsicher sei.
Herr Uhoda, Amtsleiter A 66, schildert die Problematik aus seiner Sicht. Es gebe unter anderem arbeitsschutz- sowie versicherungsrechtliche Probleme insbesondere auch, weil sich der Bike-Park auf einem Grundstück außerhalb städtischen Besitzes befinde. Zudem seien die derzeitigen technischen Betreuer der Anlage nicht einschlägig geschult und die inhaltlichen Anforderungen, die durch die regelmäßig erforderlichen Prüfberichte eingefordert werden, könnten zurzeit nicht gewährleistet werden. Des Weiteren reichten - neben der fehlenden Schulung – auch die personellen Kapazitäten nicht aus, den anspruchsvollen Anforderungen und Auflagen, die mit dem Unterhalt der Anlage verbunden seien, gerecht werden zu können.
Herr Barth berichtet, dass die Anlage - obwohl durch die Stadt gesperrt - nach seiner Kenntnis zurzeit dennoch befahren werde und bittet die Verwaltung, dies zu überprüfen und evtl. anzutreffende Nutzer auf die damit verbundenen Gefahren hinzuweisen.
Herr Knehaus moniert, dass die Anlage bereits seit 2022 gesperrt sei, der Ausschuss aber erst jetzt davon erfahre. Die Verwaltung teilt mit, dass sie an einer möglichst kurzfristigen Lösung gearbeitet habe, die sich aber aus unterschiedlichen Gründen nicht verwirklichen ließ. Darüber sei die Information des Ausschusses offenbar bedauerlicherweise versäumt worden.
Alle Sprecher sind sich darin einig, dass die beschriebene Problematik komplex sei und von daher nicht A 51 allein, sondern die Gesamtverwaltung gefordert sei, eine befriedigende Lösung zu erarbeiten.
Herr Mohr hebt hervor, dass die Anlage ein Alleinstellungsmerkmal für die Stadt Herzogenrath sei und über die Stadtgrenzen hinaus auf Interesse und Anerkennung stoße.
Einvernehmlich wird ein geänderter Beschlussvorschlag erarbeitet.
Beschluss
Beschluss:
1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
stimmt der weiteren Vorgehensweise zu.
2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem erklärten Ziel des Erhalts und
Weiterbetriebs der Anlage zu prüfen, welcher finanzielle und personelle Aufwand für die Instandsetzung und den Weiterbetrieb der Anlage erforderlich ist und für die kommende Sitzung einen konkreten Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Zudem wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche weiteren ehrenamtlichen Ressourcen hier genutzt werden können.
3. Der Jugendhilfeausschuss bittet den Haupt- und Finanzausschuss für den Fall eines trag-
fähigen Konzeptes, die hierfür erforderlichen Mittel außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.