20.06.2024 - 8 Leitlinien Bürgerenergie

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Göttgens begrüßt den Beschluss. Er merkt an, dass durch das Bürgerenergiegesetz punktuell andere Kriterien gelten. Er möchte wissen, ob dies berücksichtigt wird.

 

Herr Türck-Hövener stimmt dem zu. Die Rahmenbedingungen werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben angepasst. Man werde vermutlich weniger als 10 Windenergieanlagen in Herzogenrath errichten können. Mit der Schaffung von Planungsrecht sollen alle Beteiligten, die sich engagieren wollen, durch städtische Rahmenbedingungen Geld erhalten. So gehe man vielleicht über das Bürgerenergiegesetz hinaus und würde eine Wertschöpfung in der Region schaffen.

 

Herr Ebert begrüßt den Beschluss. Er möchte wissen, wie es möglich ist, dass BürgerInnen mit 25 %, die Stadt aber mit 80 % beteiligt werden soll. Herr Ebert fragt, ob es auch möglich sei, eine kleinere Mindestbeteiligung als die vorgesehenen 1.000 € festzulegen, um mehr Menschen beteiligen zu können.

 

Herr Türck-Hövener weist darauf hin, dass laut Beschluss eine Leitlinie zu entwickeln ist. Zu den genauen Zahlen werde es einen konkreteren Vorschlag geben. Er schlägt vor, dass die Stadt mit mindestens 25 % beteiligt wird. Die Bürger die unmittelbar betroffen seien, sollen beteiligt werden. Personen, die Geld besitzen,nnen sich über Anteile an der Genossenschaft beteiligen, Personen, die nicht über finanzielle Ressourcen verfügen, freuen sich vermutlich eher über finanzielle Anreize. Diese könnten je nach Betroffenheit auch variieren.

 

Herr Göttgens erläutert, dass laut Bürgerenergiegesetz in einem Umkreis von 2,5 km um den Mittelpunkt des Mastes der Anlage die entsprechenden prozentualen Anteile auf die verschiedenen Gemeinden aufgeteilt werden. Die Gebiete, die in der Positivplanung berücksichtigt werden sollen,gen in den Randgebieten von Herzogenrath. Herr Göttgens möchte wissen, wie viel Prozent der Gesamtausschüttungen auf Herzogenrath fallen würden.

 

Herr Türck-Hövener stimmt Herrn Göttgens zu. Die Einnahme von 0,2 ct / kWh sei der kleinste Anteil dessen. Die Verwaltung setze auf eine direkte Beteiligung an der Anlage und die Gewerbesteuer, um die Wertschöpfung über den § 6 des Bürgerenergiegesetzes hinauszuheben.

 

Herr Prast lobt das Vorhaben.

 

Herr Fasel äert, dass der Wunsch nach Beteiligung größer sei als die Möglichkeiten der Beteiligung. Er freue sich auf eine hohe Nachfrage.

 

Herr Göttgens weist darauf hin, dass er von dem Bürgerenergiegesetz NRW gesprochen habe, welches enger sei als das EEG und festlegt, dass jede*r Einwohner*in im Umkreis von 2,5 km ein Recht darauf habe eine Beteiligung erwerben zu dürfen. Er möchte wissen, wie viel Prozent man überhaupt an die Herzogenrather Bevölkerung vergeben könne und wie viel Prozent an die Nachbargemeinden vergeben werden muss.

 

Herr Türck-Hövener nimmt den Hinweis zur Kenntnis.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den Ausbau Erneuerbarer Energien im Bereich Windkraft nach dem Vorbild der Bürgerwindparks zu entwickeln.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 21

Nein- Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage