24.09.2024 - 13 Nebenanlagen entlang zu sanierender Hauptverkeh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Matthieu erläutert, dass bei einer schnellen Sanierung der Geilenkirchener Straße zwischen den Randsteinen durch Straßen NRW die Stadt keine Möglichkeit hat, die Nebenanlagen zu sanieren, wie die Fraktion es fordert. Er empfiehlt, mit den Nachbarkommunen zu sprechen, bezüglich einer überproportionalen Beeinträchtigung im Falle einer Sperrung der Haarbachtalbrücke, wenn die Geilenkirchener Straße neu asphaltiert wird. Die grundsätzliche Intention sei, dass der schlechte Zustand der Radverkehrsanlagen entlang der Geilenkirchener Straße nicht zementiert wird. Es ist hinter dem Freibad, Richtung Stadtgrenze ein Schild „Radwegeschäden“ aufgestellt worden. Bei Anlagen, die aufgrund von Widrigkeiten nicht auf den modernen Stand gebracht werden, sollen die Schilder entfernt werden, sodass diese nicht mehr als benutzungspflichtig gekennzeichnet sind, da dies zu kritischen Situationen zwischen Auto- und Radfahrern führt.

 

Herr Barth antwortet, dass der schlechte Zustand auch Gehwege betrifft. Es würde kein Verständnis dafür geben, wenn die Fahrbahn, aber nicht die Geh- und Radwege saniert werden. Er stimmt dem geänderten Beschlussvorschlag zu. Er möchte wissen, ob die Sanierung der Straße durch Straßen NRW bezahlt werde und die Nebenanlagen in jedem Fall auf Kosten der Stadt laufen.

 

Herr Uhoda antwortet, dass der Radweg auch von Straßen NRW finanziert wird. Hier müsse man zwischen einem getrennten Radweg und einer Mischnutzung unterscheiden. Bei einer Mischnutzung müsse die Stadt anteilig zahlen.

 

Herr Göttgens merkt an, dass die CDU dem Beschlussvorschlag nicht zustimmt, da eine grundsätzliche Modernisierung erfolgen soll. Der Beschluss könne zu Sanierungen von laut der Netzplanung nicht benötigten Radwegen führen. Der Ausbau sollte nicht grundsätzlich und ohne Beachtung eines Konzepts gefordert werden. Von der Kirchrather Straße hätte man den Radverkehr in die Hauptstraße verlegen sollen. Die Entflechtung der Verkehrsströme sei die beste Lösung, da sie die Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer minimiert.

 

Herr Mathieu merkt an, dass die Anordnung der Benutzungspflicht auf dem gemeinsamen Rad- und Gehweg nicht den aktuellen Richtlinien entspricht. Dies sei rechtswidrig. Deshalb habe Straßen NRW dort Anlagen nach aktuellem Standard zu schaffen.

 

Herr Uhoda antwortet, dass dies im Termin mit Straßen NRW angesprochen worden sei und Straßen NRW dies bewusst ist. Es sei deshalb nur eine Sanierung vorgesehen. Eine Sanierung bedeutet, dass nur die Straßenoberfläche und an bestimmten Punkten der Untergrund betroffen sind, also von Randstein zu Randstein. Die Rad- und Gehwege bleiben im Bestand, also gelte die alte gesetzliche Vorgabe. Die Straße sei vor 33 Jahren gemacht worden. Die Stadt könne da nichts machen.

 

Herr Pontzen unterstützt die Idee, die Nebenanlagen auch zu sanieren, wie im Antrag gefordert.

 

Herr Kosel möchte zur Voccartstraße zwischen Kohlscheid und Pannesheide, einer Landesstraße, wissen, ob eine Aufhebung des benutzungspflichtigen Geh- und Radweges dann anders bewertet werden muss und Straßen NRW wieder in der Planungspflicht steht.

 

Herr Uhoda antwortet, dass es von Boscheln bis zum August-Schmidt-Platz gehen und dann alle zwei Jahre weitergehen sollte, bis zur kommunalen Grenze von Aachen, was insgesamt 14 km sind. Zur Voccartstraße, im Bereich Media Markt, sei im Falle einer Sanierung des Bestands nur die Fläche zwischen Randstein und Randstein betroffen. Wenn die Stadt eine Änderung zum gemischten Rad- und Fußweg will, kann man dies bei Straßen NRW beantragen, muss dann jedoch auch Fläche dafür hergeben. 

 

Herr Barth antwortet, dass nicht spekuliert, sondern abgestimmt werden soll.

 

Herr Uhoda möchte klarstellen, dass er es gut findet, dies anzugehen. Man habe durch die Verschiebung die Möglichkeit, selbst einen Plan vorzulegen und Straßen NRW zu beteiligen und dann zu fragen, ob Straßen NRW die Zusatzkosten übernimmt und einverstanden ist. Er weist darauf hin, dass im Doppelhaushalt kein Geld zur Verfügung steht. Eine Million Euro wird benötigt, die zum Teil auch von Straßen NRW zu finanzieren sind.

 

Herr Türck-Hövener bekräftigt Herrn Uhoda. Mit dem heutigen Beschluss müsse man 2026 eine Million Euro in den Haushalt einstellen, nicht wissend, was kommt.

 

Herr Schlebusch fragt, wie es aussehen würde, wenn man die Versorgungsträger beteiligt.

 

Herr Türck-Hövener antwortet, dass dies ein heißes Thema ist. Idealerweise müsse man in diesem Bereich die Wärmeleitungen legen. Dies würde in manchen Bereichen Sinn machen. Man sei gerade in der kommunalen Wärmeplanung. Man müsse auch mit allen anderen Leitungsträgern in den Austausch darüber gehen, dass eventuell in den kommenden Jahren der Ausbau der Straße kommt und eine zeitgleiche Erneuerung der Leitungen geplant werden soll.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Mobilität und Tiefbau beauftragt die Verwaltung, bei Baumaßnahmen zur Erneuerung von Straßen im Stadtgebiet durch externe Straßenbaulastträger grundsätzlich die Modernisierung von Nebenanlagen für Fußgänger und Radfahrer anzustreben.

Im Hinblick auf die begrenzten eigenen personellen und finanziellen Ressourcen sollen zur Nutzung von Synergieeffekten entsprechend geeignete Vereinbarungen zwischen der Stadt, dem betreffenden Straßenbaulastträger und ggf. Fördermittelgebern getroffen werden.

Da, wo eine Modernisierung von Nebenanlagen nach den Standards der aktuell gültigen FGSV-Regelwerke nicht als integraler Bestandteil der Baumaßnahme möglich ist, sind die vorhandenen StVO-Regelungen in Bezug auf die Führung des Radverkehrs in Form von Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen an die geltende Rechtslage anzupassen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 5 (CDU)

Enthaltungen: 0

 

Die Sitzung wird für eine Pause von 20.15 Uhr bis 20.20 Uhr unterbrochen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?SILFDNR=1497&TOLFDNR=1000507&selfaction=print