24.09.2024 - 11 Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplan NRW...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mathieu liest folgenden geänderten Beschlussvorschlag vor:

 

„Die Verwaltung soll mitteilen, dass die Planung der L47 als 0rtsumfahrung Herzogenrath nicht weiterverfolgt werden soll.“

 

Herr Schlebusch vergewissert sich, dass die Umfahrung Alt Merkstein gemeint ist.

 

Es gibt Zustimmung.

 

Herr Schlebusch erläutert zur L240, dass die Planung von der Stadt Übach-Palenberg abgelehnt worden ist. Er möchte wissen, warum in der Vorlage dennoch die Sprache von „vormals Stufe 2“ ist.  Im Landesstraßenbedarfsplan steht dies als Stufe 2 drin. Er fragt, ob sich eine Änderung ergeben hat. Außerdem sei das ganze Projekt im Landesstraßenbedarfsplan als Bundesstraßenprojekt B221 hochgestuft worden. Dies sei widersprüchlich. Zur L42 stellt sich die Frage der Relevanz für die Stadt Herzogenrath. Zum Ausbau der L233 „Birk – Herzogenrath / Schulzentrum“ möchte Herr Schlebusch wissen, was „unter Verkehr“ im Sachverhalt der Vorlage bedeutet.

 

Herr Uhoda antwortet zur letzten Frage, dass er keine weiteren Informationen hat und nicht weiß, ob es eine weitere Ausbaustufe von der L223 gibt. Von Jüderstraße bis Schulzentrum sei der Ausbau erfolgt. Zur L42 gibt er Herrn Schlebusch recht. Es sei aufgrund der verkehrlichen Relevanz noch erwähnt, da es auf Landesebene weiter besprochen wird und auch Straßen NRW sich diesbezüglich äußern wird. Zur L240 hat er keinen Hinweis, weshalb es „vormals Stufe“ ist.

 

Herr Schlebusch bittet, dies bei Straßen NRW nachzufragen, da der Bau der Straße für die Ortskerne eine Entlastung darstellen würde. Eine Priorisierung wäre deshalb zu befürworten.

 

Herr Türck-Hövener antwortet, dass man lange in der Versammlung der Technischen Beigeordneten der StädteRegion darüber diskutiert hat. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Abfrage der Landesstraßenbedarfsplanung NRW nur eine Formsache des Landesbetriebs Straßenbau ist. Es handle sich um Maßnahmen, die möglicherweise in 20 Jahren kommen, da sie alle nicht auf der Prioritätenliste stehen. Die Planungen in Herzogenrath stehen alle an einem sehr frühen Planungsstand und alle seien sich einig, dass diese nicht umgesetzt werden.

 

Herr Schlebusch fragt erneut, weshalb „vormals Stufe 2“ in der Vorlage steht.

 

Herr Fürpeil verweist auf eine Antwort im Protokoll.

 

Antwort der Verwaltung:

 

"Vormals Stufe 2" bezieht sich auf die Dringlichkeitsstufe in der die Maßnahme beim letzten Landesstraßenbedarfsplan einsortiert gewesen ist.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Verwaltung soll mitteilen, dass die Planung der L47 als 0rtsumfahrung Herzogenrath nicht weiterverfolgt werden soll.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 1 (UBL)

Enthaltungen: 0

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