01.10.2024 - 3 Einwohnerfragestunde gemäß § 48 GO NRW in Verbi...

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Wortprotokoll

Frau Alexandra Behle, Bürgerin aus Herzogenrath, meldet sich zu Wort.

Für Kinder die zwischen dem 01.10. und dem 30.11. geboren wurden und im aktuellen Kitajahr das dritte Lebensjahr vollenden, müssen trotzdem Elternbeiträge gezahlt werden. Ist eine Änderung möglich?

 

Antwort über Protokoll:

Laut Satzung über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege — Kinderfördersatzung -(Kfs) vom 25.06.2024, ist ab dem 01.08.2024 die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30.09. das dritte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres beitragsfrei. Die Satzung ist mit dieser Stichtagsregelung eindeutig und kann von daher nicht anders angewendet werden.