05.11.2024 - 14 Leitlinien Bürgerenergie

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kuklik fragt zur Mindestbeteiligung in Punkt 3 der Vorlage nach einer Beispielrechnung, um eine konkrete Vorstellung zu erhalten und er fragt nach den 80 % Kapital aus der Stadt Herzogenrath. Ganz wichtig ist der Punkt, dass laut dem Ausschuss für Stadtentwickling und Planung (ASP) die Gespräche in Hofstadt bis Ende des Jahres abgeschlossen sein müssen. Daher sollte der Beschluss des ASP hier protokollarisch gedoppelt warden, damit das synchron ist.

 

Herr Türck-Hövener verweist auf eine Antwort im Protokoll.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Das Eigenkapital (EK) soll in der Projektierungsphase eingesammelt werden.

Die Summe des EK setzt sich zusammen aus der Finanzierung des Anlagenbetreibers, weiteren Anteilen externer Unternehmen sowie den Beteiligungen privater KleinanlegerInnen.

Die Leitlinien formulieren das Ziel, dass 80% des EK aus dem Stadtgebiet stammen soll.

 

Beispiel: Windenergieanlage zu Kosten von 8 Mio. €, davon 75% eigenfinanziert und 25% fremdfinanziert. Von den 75% EK = 6 Mio. € sollen mind. 80% = 4,8 Mio. € EK aus Herzogenrath stammen. Gleichzeitig sollen von den 6 Mio. € EK mind. 25% = 1,5 Mio. € durch die BürgerInnenbeteiligung ("private KleinanlegerInnen") eingesammelt werden, um eine möglichst breit gefächerte Wertschöpfung vor Ort zu sichern und viele Menschen beteiligen zu können. Sollte die Beteiligungsbereitschaft das einzusammelnde EK übersteigen, so wird von unten aufgefüllt, d.h. zuerst werden die kleinen Summen bewilligt, gefolgt von den größeren, bis hin zur Erreichung der Zielquote.

 

Herr Prast befürwortet das Vorhaben.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Rahmenbedingungen der Leitlinien zur Bürgerenergie.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage