19.11.2024 - 2 Einwohnerfragestunde gemäß § 48 GO NRW in Verbi...

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Wortprotokoll

Ein Einwohner erkundigt nach dem Grund der erheblichen Steigerung der Zinsbelastung sowie nach den Versorgungsrückstellungen, die eigentlich erst zum Jahresende zu verbuchen seien.

 

Frau Havertz teilt mit, dass es sich bei den Kreditzinsen um Kassenkreditzinsen handele. Diese seien zu knapp kalkuliert worden. Bei den Versorgungsrückstellungen handele es sich um Pensionsrückstellungen. Die Verwaltung dieser Rückstellungen sei an einen Dienstleister übertragen worden. Dieser habe die Verwaltung entsprechend informiert.

 

Bürgermeister Dr. Fadavian verweist auf die Geschäftsordnung und teilt mit, dass Fragen, die sich auf einen Tagesordnungspunkt beziehen, erst im Rahmen der Beratung dieses Tagespunktes beantwortet werden können. 

 

Eine Einwohnerin teilt zunächst ihre Sichtweise zur Hundesteuer mit. Anschließend verweist sie auf den Betrag für das Halten eines gefährlichen Hundes in Höhe von 768,00 EUR, der bereits über 50% des Landesdurchschnitts liege und weiter erhöht werden soll. Sie fragt, ob den Entscheidungsträgern klar sei, dass dies für viele Menschen eine Abgabe der Hunde bedeuten würde. Sie regt zudem an, dass der neue, erhöhte Betrag nur für Neuanmeldungen gelten soll. Sie möchte wissen, ob man sich einen Bestandschutz vorstellen könne. Sie merkt an, dass es keine validen Zahlen zu der Anzahl der Listenhunde gebe und man daher keine zahlenbasierte Erhöhung vornehmen könne. Sie leite daher die Frage ab, wie man dann auf die entsprechenden Beträge käme. 

Ein Einwohner verweist auf eine Anfrage an Mitarbeiter des Ordnungsamtes, wie oft man zu Vorfällen mit Listenhunden gerufen wurde, welche mit zweimal beantwortet worden sei. Er gibt zu Bedenken, dass diese Steigerungen insbesondere ältere Menschen treffen, die auch unter den erheblichen Steigerungen der Kosten für Tierärzte leiden würden. Er fordert ebenfalls einen Bestandsschutz für bereits angemeldete Hunde.

 

Eine weitere Einwohnerin verweist zunächst auf ihre unterschiedlichen Wohnorte und fragt, wie es sein kann, dass es in jeder Stadt unterschiedliche Regelungen zur Hundesteuer gebe.

 

Ein anderer Einwohner fragt, wie es sein könne, dass ein Hund, der von einem sachverständigen geprüft worden sei, nun als gefährlich eingestuft würde und dadruch eine höhere Hundesteuer gezahlt werden müsse und nicht die Steuer für einen normalen Hund. 

 

Bürgermeister Dr. Fadavian weist darauf hin, dass mit der neuen Hundesteuersatzung ge-regelt werde, dass für Hunde mit Wesenstest die Steuer für einen normalen Hund gelten soll. 

 

Eine weitere Einwohnerin fragt, wie es gerechtfertigt wird, dass sie für ihren Hund ohne Wesenstest die hohe Hundesteuer zahlen soll. Dies, obwohl ihr Hund im Freien einen Maulkorb trage.