19.11.2024 - 17 Lärmaktionsplan, 4. Rund...

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Wortprotokoll

Auf Anfrage von Herrn Mathieu, ob die Einhaltung des Lärmschutzplans nur von betroffenen Bewohnern eingeklagt werden könne, teilt Herr Türck-Hövener mit, dass eine Beantwortung im Protokoll erfolgt.

 

Hinweis der Verwaltung:

Aus Sicht der Verwaltung besteht wahrscheinlich eine Einspruchsmöglichkeit für betroffene Bürger. Da die Einschätzung der Rechtslage seitens der Verwaltung nicht umfassend eingeschätzt werden kann, wurde eine Einschätzung beim beauftragten Büro angefragt. Bis Redaktionsschluss lag uns noch keine rechtssichere Antwort des Büros vor, wir werden die Einschätzung des externen Dienstleisters daher zeitnah nachreichen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt den „Lärmaktionsplan der Stadt Herzogenrath, 4. Runde“ mit seinen Ergänzungen aus der öffentlichen Auslegung. Die verpflichtende Datenberichterstattung zur Lärmaktionsplanung und Lärmkartierung an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW FMS Lärmschutz) soll auf dieser Basis umgehend erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 44

Nein-Stimmen:   0

Enthaltungen:   0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?SILFDNR=1508&TOLFDNR=1000932&selfaction=print